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§ 3 Lieferumfang

3.1

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

3.2

Konstruktions- oder Formänderungen , die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Ände­rungen für den Besteller zumutbar sind.