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§ 3 Preise und Verzug

3.1

Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichende Preise vereinbart wurden,
gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Hosters.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch den Hoster Gegenstand des Vertrages
ist, wird der Hoster diese erst nach Zahlung der Anschlusskosten und der Mietkosten für die
ersten 3 Monate geschuldeten Entgelte anschalten.
Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird das vereinbarte Entgelt für den Verlänge-
rungszeitraum jeweils im Voraus fällig und ist spätestens am 1. Werktag des jeweiligen
Verlängerungszeitraums zu zahlen.
Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus fällig.
Sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.2

Soweit der Kunde den Hoster ermächtigt, fällige Entgelte von einem vom Kunden benannten
Kon
to einzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu
sorgen. Eine erteilte Ein
ziehungsermächtigung erstreckt sich im Zweifel auf alle vom Kunden
im Rahmen der Vertragsbeziehung mit
geteilten Bankverbindungen und umfasst sämtliche
vom Kunden innerhalb der Vertr
agsbeziehungen gegenüber dem Hoster geschuldeten
Zahlungen.

Schlägt die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung fehl oder wird diese auf

Veranlassung des Kun
den rückgängig gemacht, ist der Hoster berechtigt, die entstandenen
Kosten (z. B. Rücklast
schriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen.
Außerdem ist der Hoster berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 pro fehl
-
geschlagener Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsäch
lich
kein bzw
. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3

Überschreitet der Kunde einen vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. eine Traffic-
Pauschale), ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts
verpflichtet. Nimmt der Kunde einen ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder 
nur teilweise in Anspruch, so ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

3.4

Ein nicht nutzungsabhängiger Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen
der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die der Hoster nicht zu vertreten
hat und nicht beeinflussen kann (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gate-
ways anderer Betreiber), eintreten. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (insbeson-
dere auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über einen Zeitraum von maximal
einem Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen
Zeitraum (mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kün-
digung berechtigt.

3.5

Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festge-
stellten Forderungen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung
nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB. Entsprechendes gilt für sonstige evtl.
Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis zu.

3.6

Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers
und/oder Ser
ver-Housing ist, ist der Hoster bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im
Rahmen einer
Billigkeitsabwägung gem. § 315 BGB berechtigt, den Server vorübergehend
vom Netz zu trennen und zu sperren.

Dies gilt auch, wenn der Kunde als Subprovider/Reseller auftritt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeina
nderfol-
gende Abrechnungs
zeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Ent-
richtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen

länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag,
der mindes-
tens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug gerät.

Im Falle einer durch der Hoster vertragsgemäß durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde

gegen
über dem Hoster hinsichtlich der vereinbarten Pauschalgebühren weiterhin leistungs-
pflichti
g. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im
Übrigen vorbehalten.

3.7

Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatli-
chen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung oder für einen
länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der min-
destens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug, so ist der Hoster berechtigt, das
Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird die für die
gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung
sofort insgesamt zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann der Hoster
das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall wird die für die
gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung
sofort insgesamt zur Zahlung fällig. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche
bleiben vorbehalten.

3.8

Sofern für den Kunden die Einstellung „Prepaid“ hinterlegt wurde (Standardvereinbarung),
muss er zur Verlänge
rung eines Vertrages für ausreichende Deckung (Guthaben) sorgen.
Sollte das Konto des Kunden für einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung nicht über

ausreichend De
ckung verfügen, wird der Hoster den Vertrag nicht abschließen oder
verlängern. In diesem Fall werden die betroffenen Einstellungen und vom K
unden hin-
terlegten Daten auf den Servern des Hosters nach einer Wartezeit von zwei Wochen gelöscht.

Der Kunde wird über die Löschung per E
-Mail informiert.