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§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1

Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg.

13.2

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Be­steller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Landgericht Augsburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.