Direkt zum Hauptinhalt

Geschäftsbereich Ingenieurdienstleistungen

Präambel

Unsere Lieferungen, worunter sämtliche Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Neben­leistungen ve...

§ 1 Auftrag und Annahme

1.1 Der Besteller ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Sämtliche Aufträge, sowie sonstige...

§ 2 Lieferfristen

2.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beib...

§ 3 Lieferumfang

3.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. 3.2 Konstruk...

§ 4 Annullierungskosten

4.1 Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbescha­det...

§ 5 Verpackung und Versand

5.1 Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto und Verpa­ckungsspe...

§ 6 Abnahme und Gefahrenübergang

6.1 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichen­der Verei...

§ 7 Preisänderungen

7.1 Preisänderungen sind zulässig wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefer­termin...

§ 8 Gewährleistung

8.1 Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung von Mängeln an den Liefergegen­ständen: ...

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung sämtlicher Forderung...

§ 10 Urheberrecht

10.1 Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen, sowie von uns erbrachte kon­struktive...

§ 11 Haftung und Schadenersatz

11.1 Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsä...

§ 12 Zahlungsbedingungen

12.1 Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegen­stande...

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg. 13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ...

§ 14 Sonstiges

14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlos­senen Ver...