Geschäftsbereich Ingenieurdienstleistungen
Präambel
Unsere Lieferungen, worunter sämtliche Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen ve...
§ 1 Auftrag und Annahme
1.1 Der Besteller ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Sämtliche Aufträge, sowie sonstige...
§ 2 Lieferfristen
2.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beib...
§ 3 Lieferumfang
3.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. 3.2 Konstruk...
§ 4 Annullierungskosten
4.1 Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet...
§ 5 Verpackung und Versand
5.1 Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto und Verpackungsspe...
§ 6 Abnahme und Gefahrenübergang
6.1 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Verei...
§ 7 Preisänderungen
7.1 Preisänderungen sind zulässig wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin...
§ 8 Gewährleistung
8.1 Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung von Mängeln an den Liefergegenständen: ...
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung sämtlicher Forderung...
§ 10 Urheberrecht
10.1 Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen, sowie von uns erbrachte konstruktive...
§ 11 Haftung und Schadenersatz
11.1 Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsä...
§ 12 Zahlungsbedingungen
12.1 Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstande...
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg. 13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ...
§ 14 Sonstiges
14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Ver...