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§ 14 Sonstiges

14.1

Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlos­senen Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

14.2

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Wirkung der un­wirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag unvollständig ist.

14.3

Im Zweifel gilt die deutsche Fassung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.