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§ 10 Urheberrecht

10.1

Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen, sowie von uns erbrachte kon­struktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung der Teile darf der Besteller nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustim­mung weder Dritter zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen machen.