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§ 4 Annullierungskosten

4.1

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbescha­det der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eine geringeren Schadens vorbehalten.