§ 3 Lieferumfang

3.1

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

3.2

Konstruktions- oder Formänderungen , die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Ände­rungen für den Besteller zumutbar sind.


Version #1
Erstellt: 14 Februar 2024 13:55:45 von craftman96
Zuletzt aktualisiert: 14 Februar 2024 14:18:03 von craftman96