§ 3 Lieferumfang 3.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. 3.2 Konstruktions- oder Formänderungen , die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Ände­rungen für den Besteller zumutbar sind.