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§ 5 Verpackung und Versand

5.1

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto und Verpa­ckungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Eine Verpackung erfolgt, soweit nach unserem Ermessen er­forderlich, in handelsüblicher Weise.