# § 3 Lieferumfang

#### 3.1

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

#### 3.2

Konstruktions- oder Formänderungen , die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Ände­rungen für den Besteller zumutbar sind.