§ 11 Haftung und Schadenersatz
11.1
Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen. Unabhängig von dem Rechtsgrund der Ansprüche richtet sich unsere Haftung ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
11.2
Werden wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, deren Ursachen im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von diesen Ansprüchen freizustellen.
11.3
Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, der Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns übergebenden technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fertigungseinrichtungen. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden und diese die Billigung des Bestellers finden. Bei vom Besteller erteilten Freigaben, wird diesem die volle Verantwortung übertragen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche können nicht an den Lieferanten weitergegeben werden. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.
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