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§ 11 Haftung und Schadenersatz

11.1

Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Hand­lungen unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen. Unabhängig von dem Rechts­grund der Ansprüche richtet sich unsere Haftung ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

11.2

Werden wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, deren Ursachen im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von die­sen Ansprüchen freizustellen.

11.3

Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicher­heitsvorschriften, der Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns überge­benden technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beige­stellten Fertigungseinrichtungen. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen von uns vor­geschlagen werden und diese die Billigung des Bestellers finden. Bei vom Besteller er­teilten Freigaben, wird diesem die volle Verantwortung übertragen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche können nicht an den Lieferanten weitergegeben werden. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.