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§ 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

4.1

Die Internet-Webserver des Hosters erreichen im Jahresmittel eine Erreichbarkeit und Ver-
fügbarkeit von 99,0 % bezogen auf 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Hosters liegen (z.
B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber
hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung), die regelmäßig maximal 2 %
der Jahres-Gesamtlaufzeit ausmachen, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten
gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Be-
triebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich,
zuvor angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden dem Kunden per Email oder von dem
Kunden selbst aktiv durch ein Opt-in zugelassenen Medien wie der Signal-App oder der
Telegram-App bekanntgegeben. Soweit der Hoster eine Homepage eingerichtet hat, auf die
Mitteilungen an Kunden bekannt gegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, diese
regelmäßig zu prüfen. Der Hoster wird die Einrichtung einer solchen Homepage dem Kunden
per Email mitteilen.

4.2

Der Hoster wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für
den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, dem Hoster diese unverzüglich
schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung).
Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verant-
wortungsbereich des Hosters liegen und erbringt der Hoster diese Leistung auch nach
schriftlicher Rüge des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde
berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem
der Hoster diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen
unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte.
Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

4.3

Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und -
einschränkungen erfolgt wie in Ziffer 1 dieses Paragraphen beschrieben.