§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg. 13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Be­steller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Landgericht Augsburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.