§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1

Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg.

13.2

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Be­steller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Landgericht Augsburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.


Version #1
Erstellt: 14 Februar 2024 15:15:32 von craftman96
Zuletzt aktualisiert: 14 Februar 2024 15:18:03 von craftman96