§ 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung 4.1 Die Internet-Webserver des Hosters erreichen im Jahresmittel eine Erreichbarkeit und Ver- fügbarkeit von 99,0 % bezogen auf 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Hosters liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung), die regelmäßig maximal 2 % der Jahres-Gesamtlaufzeit ausmachen, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Be- triebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich, zuvor angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden dem Kunden per Email oder von dem Kunden selbst aktiv durch ein Opt-in zugelassenen Medien wie der Signal-App oder der Telegram-App bekanntgegeben. Soweit der Hoster eine Homepage eingerichtet hat, auf die Mitteilungen an Kunden bekannt gegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen. Der Hoster wird die Einrichtung einer solchen Homepage dem Kunden per Email mitteilen. 4.2 Der Hoster wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, dem Hoster diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung). Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verant- wortungsbereich des Hosters liegen und erbringt der Hoster diese Leistung auch nach schriftlicher Rüge des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem der Hoster diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt. 4.3 Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und - einschränkungen erfolgt wie in Ziffer 1 dieses Paragraphen beschrieben.