§ 4 Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbescha­det der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eine geringeren Schadens vorbehalten.


Version #3
Erstellt: 14 Februar 2024 13:57:06 von craftman96
Zuletzt aktualisiert: 15 Dezember 2024 19:38:00 von craftman96