# § 11 Haftung und Schadenersatz

#### 11.1

Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Hand­lungen unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen. Unabhängig von dem Rechts­grund der Ansprüche richtet sich unsere Haftung ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

#### 11.2

Werden wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, deren Ursachen im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von die­sen Ansprüchen freizustellen.

#### 11.3

Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicher­heitsvorschriften, der Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns überge­benden technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beige­stellten Fertigungseinrichtungen. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen von uns vor­geschlagen werden und diese die Billigung des Bestellers finden. Bei vom Besteller er­teilten Freigaben, wird diesem die volle Verantwortung übertragen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche können nicht an den Lieferanten weitergegeben werden. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.