§ 5 Verpackung und Versand
5.1
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Eine Verpackung erfolgt, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise.