§ 3 Lieferumfang
3.1
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
3.2
Konstruktions- oder Formänderungen , die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.