§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg.
13.2
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Landgericht Augsburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.