§ 12 Zahlungsbedingungen
12.1
Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
12.2
Verzugszinsen berechnen wir entsprechend BGB §288 mit dem aktuell gültigem Basiszinssatz der Bundesbank, sofern wir keinen höheren Zinssatz nachweisen.
12.3
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.