§ 9 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
1.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von
einem Jahr geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit
gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen
sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Soweit Domains Gegenstand des Ver-
tragsverhältnisses sind, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Ver-
tragslaufzeit.
2.
Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund,
insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen. Für den Hoster
liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn
- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder
eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten
dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt
entspricht, in Verzug gerät; - der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung oder für einen länger als einem Monat dauernden Zeitraum mit einem Betrag,
der mindestens einem einmonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät und der Hoster
dies erfolglos angemahnt hat. - Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Hoster liegt insbesondere auch dann
vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. - wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die
Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail ist hierfür nicht
ausreichend.
4.
Der Hoster ist nach einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
verpflichtet, ein für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zu-
rückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum ge-
schuldete Entgelt entsprechend.
5.
Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausge-
schlossen.
6.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Hoster dem Kunden die auf dem für
den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per
Datenfernübertragung für einen Zeitraum von vier Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige
Zurückbehaltungsrechte des Hosters bleiben unberührt.