§ 8 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche
1.
8.1
Die Haftung des Hosters für Schäden aufgrund der Nutzung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen
des Telekommunikationsgesetzes.
2.
8.2
Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 richtet sich die Haftung
nach den folgenden Bestimmungen. Der Hoster haftet für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hoster nur
bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Der Hoster haftet dabei nur für vorhersehbare
Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach
beschränkt auf 12.500,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder
Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene
Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die Haftung für Verzug und vom Hoster zu vertretender Unmöglichkeit wird zudem auf solche
Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses ty-
pischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet der Hoster
nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen
Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.
3.
8.3
Der Hoster haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software),
die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher
Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-
Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für vom
Hoster zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm
(z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.
4.
8.4
Beruht die Haftung des Hosters auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde
und ist dessen Haftung gesetzlich (z.B. aufgrund des TKG oder dem TMG) begrenzt, so ist
die Haftung des Hosters gegenüber dem Kunden im gleichen Umfang eingeschränkt wie der
Dritte dem Hoster gegenüber haftet, es sei denn, der Hoster, ihren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
5.
8.5
Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vor-
hersehbaren Schaden beschränkt.
6.
8.6
Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie
für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), übernimmt der Hoster, soweit
diese nicht im Verantwortungsbereich des Hosters liegen, keine Haftung. Der Hoster haftet
auch nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte
verschuldet wurden. Insbesondere haftet der Hoster bei der Anmeldung/Registrierung von
Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres
Verantwortungsbereiches liegende Umstände.
7.
8.7
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfül-
lungsgehilfen des Hosters.
8.
8
Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, dass dessen Internetpräsenz und
sonstigen Inhalte bzw. die Internetpräsenz und sonstigen Inhalte von dessen Endkunden
nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine entsprechend Prüfungspflicht des Hosters
besteht nicht.
9.
8.9
Bei Schadensersatzansprüchen gegen den Hoster aus vertraglichen
Nebenpflichtverletzungen, wie die kurzfristige Unterschreitung der Datengeschwindigkeit,
beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht
bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a
Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die der Hoster, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfül-
lungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung
und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
10.
8.10
Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde
für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des
konkreten Vertragsverhältnisses an den Hoster gezahlt hat.
11.
8.11
Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden
waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.