§ 8 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche 8.1 Die Haftung des Hosters für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. 8.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Hoster haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hoster nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundh eit. Der Hoster haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 12.500, – EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die H aftung für Verzug und vom Hoster zu vertretender Unmöglichkeit wird zudem auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses ty - pischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet der Hoster n ur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden. 8.3 Der Hoster haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werde n und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich wel cher Art (Fehler der Netz werkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Stan dard - Softwareanwendungen (z.B. MS - Word, Betriebs - System: Linux etc.) gilt dies auch für vom Hoster zum Einsatz gebra chte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Li zenzierung, verantwortlich. 8.4 Beruht die Haftung des Hosters auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und ist dessen Haftung gesetzlich (z.B. aufgrund des TKG oder dem TMG) begrenzt, so ist die Haftung des Hosters gegenüber dem Kunden im gleichen Umfang einge schränkt wie der Dritte dem Hoster gegenüber haftet, es sei denn, der Hoster, ihren gesetzli chen Ver tretern oder Erfül lungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Ver letzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor zuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. 8.5 Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vor - hersehbaren Scha den beschränkt. 8.6 Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigke it, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), übernimmt der Hoster, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich des Hosters liegen, keine Haftung. Der Hoster haftet auch nicht für Nutzungsaus fälle, die außerhalb ihre s Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet der Hoster bei der Anmeldung/Regis trierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche au ßerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände. 8.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfül - lungsgehilfen des Hosters . 8.8 Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, dass dessen Internetpräsenz und sonstigen Inhalte bzw. die Internetpräsenz und sons tigen Inhalte von dessen Endkunden nicht gegen geltendes Recht versto ßen. Eine entsprechend Prüfungspflicht des Hosters besteht nicht. 8.9 Bei Schadensersatzansprüchen gegen den Hoster aus vertraglichen Nebenpflichtverletzungen, wie die kurzfristige Untersch reitung der Datengeschwindigkeit, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs beginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die der Hoster, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfül - lungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt ha ben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 8.10 Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an den Hoster gezahlt hat. 8.11 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nu r, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.