# § 2 Pflichten des Hosters, Leistungs- und Preisänderungen

#### 2.1

Der Hoster erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertrags-  
schlusses aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für  
die Nutzung des Internets. Eine Erweiterung der Leistungen aufgrund der technischen Ent-  
wicklung des Internets nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

#### 2.2

Der Hoster kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des  
berechtigten Interesses des Kunden nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB mit einer  
angemessenen Ankündigungsfrist ändern,

1. soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird oder
2. soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der  
    vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht  
    berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische,  
    rechtliche oder regulatorische Veränderungen, erforderlich ist, welche bei Abschluss des  
    Vertrages nicht sicher vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die  
    Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde oder
3. soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages  
    aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist; dies  
    kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert  
    und hierdurch beispielsweise einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden. In diesem  
    Fall wird der Hoster die unwirksame durch eine dem Sinne nach vergleichbare, rechtlich  
    wirksame AGB ersetzen.

Eine Änderung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte erfolgt ausschließlich entsprechend  
des nachfolgenden Absatzes (3).

#### 2.3

Der Hoster ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer unter  
Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt  
und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem  
Kunden anzupassen.

#### 2.4

Der Hoster wird die Änderungen gemäß Absatz (2) dem Kunden schriftlich per E-Mail mit-  
teilen. Sofern der Kunde nicht mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des  
beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen schriftlich per E-Mail  
einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als  
genehmigt. Der Dienstanbieter wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn  
der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein  
Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt. Der Hoster behält sich vor den Vertrag in diesem Fall zum nächst möglichen <span class="markedContent" id="bkmrk-zeitpunkt-fristgerec"><span dir="ltr" role="presentation" style="left: calc(var(--scale-factor)*79.34px); top: calc(var(--scale-factor)*30.50px); font-size: calc(var(--scale-factor)*12.00px); font-family: sans-serif; transform: scaleX(1.00007);">Zeitpunkt fristgerecht zu kündigen.</span></span>

#### 2.5

<span class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation" style="left: calc(var(--scale-factor)*79.34px); top: calc(var(--scale-factor)*30.50px); font-size: calc(var(--scale-factor)*12.00px); font-family: sans-serif; transform: scaleX(1.00007);">Der Hoster ist berechtigt, soweit dies zwingend erforderlich (z. B. aufgrund technischer Not-  
wendigkeit) ist, die IP-Adressen zu ändern. Eine Änderung von IP-Adressen beinhaltet keine  
Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Ver-  
tragsverhältnis im Übrigen unberührt.</span></span>

#### 2.6

<span class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation" style="left: calc(var(--scale-factor)*79.34px); top: calc(var(--scale-factor)*30.50px); font-size: calc(var(--scale-factor)*12.00px); font-family: sans-serif; transform: scaleX(1.00007);">Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich. Soweit die  
Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, sind die hierbei kommuni-  
zierten Termine für die Anschaltung als “früheste Termine für die Anschaltung” zu verstehen,  
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Aus der Nichteinhaltung eines  
solchen Termins kann sich grundsätzlich kein Verzug ergeben.</span></span>