§ 12 Zahlungsbedingungen

12.1

Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegen­standes zur Zahlung fällig.

12.2

Verzugszinsen berechnen wir entsprechend BGB §288 mit dem aktuell gültigem Basiszinssatz der Bundesbank, sofern wir keinen höheren Zinssatz nachweisen.

12.3

Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öf­fentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.


Version #1
Erstellt: 14 Februar 2024 15:14:25 von craftman96
Zuletzt aktualisiert: 14 Februar 2024 15:18:03 von craftman96