Allgemeine Geschäftsbedingungen der DDD Engineers GmbH Geschäftsbereich Ingenieurdienstleistungen Präambel Unsere Lieferungen, worunter sämtliche Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Neben­leistungen verstanden werden, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allge­meinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Be­stellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese gelten auch nicht als anerkannt, wenn ihnen nach Eingang bei uns nicht erneut widersprochen wird. § 1 Auftrag und Annahme 1.1 Der Besteller ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Sämtliche Aufträge, sowie sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 1.2 Bei Ware, die nicht vorrätig ist, sind wir berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Auf­tragserteilung die Annahme abzulehnen. § 2 Lieferfristen 2.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Geneh­migungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.   2.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitge­teilt ist oder der Liefergegenstand den Firmensitz verlassen hat. 2.3 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbe­sondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt von unvorhergesehenen Hinder­nissen, die außerhalb unseres Willens liegen, beispielsweise Betriebsstörungen, Ver­zögerungen der Anlieferung westlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nach­weislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernissen. Die vorbe­zeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während ei­nes bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derar­tiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. 2.4 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile im Gebrauch ergeben. 2.5 Geraten wir in Verzug, kann der Besteller eine angemessenen Nachfrist setzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Erfüllung für ihn kein In­teresse hat. Entsprechend kann der Besteller zurücktreten, wenn uns die Lieferung ganz oder zum Teil unmöglich wird. 2.6 Der Besteller kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zu­rücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. § 3 Lieferumfang 3.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. 3.2 Konstruktions- oder Formänderungen , die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Ände­rungen für den Besteller zumutbar sind. § 4 Annullierungskosten Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbescha­det der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eine geringeren Schadens vorbehalten. § 5 Verpackung und Versand Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto und Verpa­ckungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Eine Verpackung erfolgt, soweit nach unserem Ermessen er­forderlich, in handelsüblicher Weise. § 6 Abnahme und Gefahrenübergang 6.1 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichen­der Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe am Ort des Lieferwerkes. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zu­gang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zu An­nahme verhindert. 6.2 Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 4 Tage ab Zu­gang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zu­rückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung ei­ner Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zu Zahlung des Kaufpreises nicht im Stan­de ist. 6.3 Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Er­klärt der Besteller, er wird den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegen­standes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über. 6.4 Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen, andernfalls sind wir be­rechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden, oder auf Kosten und Gefahr des Bestel­lers zu lagern; hierzu sind sie auch berechtigt, wenn der von uns übernommene Ver­sand ohne unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann. Bei Lagerungen ab Werk werden als Lagerkosten monatlich mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages be­rechnet, der auf die gelagerte Ware entfällt. 6.5 Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, sowie mit der Mel­dung der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder La­gers, geht die Gefahr voll auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir die An­lieferung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Ware auf seine Kosten. 6.6 Wird Abnahme gewünscht, sind Umfang und Bedingungen bis zum Vertragsabschluss festzulegen. Die Abnahme hat auf Kosten des Bestellers unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft im Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht recht­ zeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr der Besteller zu lagern. Damit gilt die Ware als angenommen. 6.7 Trotz gründlichster Warenausgangskontrolle sind herstellerseitige Fehler nicht völlig auszuschließen; des Weiteren kann die Ware trotz größter Sorgfalt auf dem Transport­weg beschädigt werden oder abhanden kommen. Um die kundenseitige Reklamations­abwicklung so leicht wie möglich zu machen, haben wir, auch in Zusammenarbeit mit den Vertragsspeditionen, nachfolgende Hinweise aufgelistet, die zwingend zu beachten sind: Die Sendung ist bei Anlieferung im Beisein des Spediteurs auf die Unversehrtheit erhaltener Mengen zu überprüfen. Die Stückzahlen (Bund und Paletten) auf d en Anlieferpapieren sind mit den tatsäch­lich erhaltenen Mengen abzugleichen und eventuelle Differenzen sind zu protokol­lieren. Innerhalb eines Tages muss auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der angeliefer­ten Ware überprüft werden. Differenzen und offensichtliche Schäden (sofort erkennbare Schäden der Verpa­ckung oder Ware) müssen sofort auf den Anlieferpapieren des Zustellers vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet werden. Differenzen und Reklamationen sind unverzüglich an uns zu melden. Das beschädigte Material darf nicht benutzt werden. Es ist zu beachten, dass die Haftungspflicht nach erfolgter Unterschrift komplett auf den Kunden übergeht. Die Annahme mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" ist rechtlich unhaltbar. Eine nachträgliche Reklamation kann von unserer Seite aus nicht akzeptiert werden. Bei Nichteinhaltung der oben angeführten Punkte kann keine Schadensabwicklung erfol­gen.   § 7 Preisänderungen Preisänderungen sind zulässig wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefer­termin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lie­ferung die Löhne, die Materialkosten oder der Marktmässigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhö­hen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Anlieferung nicht nur unerheblich übersteig. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentli­che Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäss der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. § 8 Gewährleistung 8.1 Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung von Mängeln an den Liefergegen­ständen: Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übergabe des Liefergegen­standes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesse­rung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unter­liegenden Fehler nicht beseitigen (Fehlschlagen der Nachbesserung) oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. 8.2 Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsat­zes und der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 8.3 Bei vereinbarer Abnahme gem. §6 Abs. 6. ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die bei der vereinbarten Art und Abnahme hätte festgestellt werden können. 8.4 Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen, in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismässig großer Schäden des Bestellers haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstan­dete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Kommt der Besteller die­sen Verpflichtungen nicht nach, oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Eingriffe an der beanstandeten Ware vor, verliert er etwaige Gewährleistungsan­sprüche. 8.5 Die Kosten der Untersuchung aufgrund einer Mängelrüge gehen zu Lasten des Bestel­lers, sofern ein Mangel nicht nachweisbar ist. 8.6 Werkstoffempfehlungen, Auskünfte und Ratschläge jeder Art werden unter Beachtung der uns erteilten Informationen nach bestem Wissen, unter Ausschluss jeder Haftung, erteilt, wenn nicht unseren gesetzlichen Vertretern, unserer Geschäftsleitung oder un­seren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. § 9 Eigentumsvorbehalt 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der Geschäftsbeziehung zustehen, vor. Dies gilt auch, wenn die Zahlung auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wird. 9.2 Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe ver­pflichtet. 9.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der gelieferten Gegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Verwendung gegen­über Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffent­lich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände in ordentlichem Geschäftsgang wei­terzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt als Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises ( einschließlich MwSt.) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befug­nis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; hiernach verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflich­tungen ordnungsgemäß nachkommen und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die da­zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritter) die Abtretung mitteilt. die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vor­genommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen­ständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhält­nis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Die hierdurch entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 1). Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen un­trennbar vermischt, so erweben wir das Miteigentum an der Asche im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Be­steller verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für uns. 9.4 Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfändet, noch zur Sicherung über­eignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung zu stellen die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen. 9.5 Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicherheitsrechte in der Höhe freizugeben, als sie den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigen. § 10 Urheberrecht Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen, sowie von uns erbrachte kon­struktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung der Teile darf der Besteller nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustim­mung weder Dritter zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen machen. § 11 Haftung und Schadenersatz 11.1 Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Hand­lungen unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen. Unabhängig von dem Rechts­grund der Ansprüche richtet sich unsere Haftung ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen. 11.2 Werden wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, deren Ursachen im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von die­sen Ansprüchen freizustellen. 11.3 Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicher­heitsvorschriften, der Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns überge­benden technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beige­stellten Fertigungseinrichtungen. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen von uns vor­geschlagen werden und diese die Billigung des Bestellers finden. Bei vom Besteller er­teilten Freigaben, wird diesem die volle Verantwortung übertragen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche können nicht an den Lieferanten weitergegeben werden. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. § 12 Zahlungsbedingungen 12.1 Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegen­standes zur Zahlung fällig. 12.2 Verzugszinsen berechnen wir entsprechend BGB §288 mit dem aktuell gültigem Basiszinssatz der Bundesbank, sofern wir keinen höheren Zinssatz nachweisen. 12.3 Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öf­fentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. § 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg. 13.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Be­steller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffent­lich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Landgericht Augsburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. § 14 Sonstiges 14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlos­senen Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. 14.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Wirkung der un­wirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag unvollständig ist. 14.3 Im Zweifel gilt die deutsche Fassung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Geschäftsbereich Server, Web-/S3-Hosting, Ipv4-Adressen § 1 Geltungsbereich 1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die DDD Engineers GmbH, Ligusterweg 6, 86453 Dasing, (nachfolgend „Hoster“ genannt) mit ihren Kunden schließt. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.2 Die vertraglichen Leistungspflichten des Hosters ergeben sich vollumfänglich aus diesen Allge meinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingun - gen des Kunden gelten ausschließlich dann, wenn sich der Hoster mit deren Geltung aus - drücklich einverst anden erklärt. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständ nis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar. 1. 3 Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einzelne zusätzliche Produkte und Dienstleistungen zusätzlich s pezielle Bedingungen, die unter ............. abrufbar sind. Soweit für den Hoster die Geschäftsbedingungen Dritter Ver tragsgegenstand werden, ist der Kunde - soweit er Sub - Provider/Reseller ist - seiner seits verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen in die Vert räge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“) wirksam einzube ziehen. 1. 4 Der Kunde ersetzt dem Hoster alle Schäden und stellt den Hoster auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die daraus entstehen, dass der Kunde es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, die Geschäftsbedingungen des jeweilig betroffenen Dritten zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Endkunden zu machen; der Kunde oder dessen Endkunde vorsätzlich oder fahrlässig nicht den in den Ge- schäftsbedingungen des jeweilig betroffenen Dritten geregelten Verpflichtungen nachkommen oder für die Domainregistrierung erforderliche Anforderungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen; der Endkunde dem Hoster im Rahmen des vorliegenden Vertrages oder der dem Vertrag zugrunde liegenden Domainregistrierung wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden in Anspruch nimmt. § 2 Pflichten des Hosters, Leistungs- und Preisänderungen 2.1 Der Hoster erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertrags- schlusses aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. Eine Erweiterung der Leistungen aufgrund der technischen Ent- wicklung des Internets nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 2.2 Der Hoster kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Kunden nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern, soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird oder soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische, rechtliche oder regulatorische Veränderungen, erforderlich ist, welche bei Abschluss des Vertrages nicht sicher vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde oder soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist; dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert und hierdurch beispielsweise einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden. In diesem Fall wird der Hoster die unwirksame durch eine dem Sinne nach vergleichbare, rechtlich wirksame AGB ersetzen. Eine Änderung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte erfolgt ausschließlich entsprechend des nachfolgenden Absatzes (3). 2.3 Der Hoster ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer unter Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen. 2.4 Der Hoster wird die Änderungen gemäß Absatz (2) dem Kunden schriftlich per E-Mail mit- teilen. Sofern der Kunde nicht mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen schriftlich per E-Mail einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. Der Dienstanbieter wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt. Der Hoster behält sich vor den Vertrag in diesem Fall zum nächst möglichen Zeitpunkt fristgerecht zu kündigen. 2.5 Der Hoster ist berechtigt, soweit dies zwingend erforderlich (z. B. aufgrund technischer Not- wendigkeit) ist, die IP-Adressen zu ändern. Eine Änderung von IP-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Ver- tragsverhältnis im Übrigen unberührt. 2.6 Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, sind die hierbei kommuni- zierten Termine für die Anschaltung als “früheste Termine für die Anschaltung” zu verstehen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Aus der Nichteinhaltung eines solchen Termins kann sich grundsätzlich kein Verzug ergeben. § 3 Preise und Verzug 3.1 Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichende Preise vereinbart wurden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Hosters. Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch den Hoster Gegenstand des Vertrages ist, wird der Hoster diese erst nach Zahlung der Anschlusskosten und der Mietkosten für die ersten 3 Monate geschuldeten Entgelte anschalten. Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird das vereinbarte Entgelt für den Verlänge- rungszeitraum jeweils im Voraus fällig und ist spätestens am 1. Werktag des jeweiligen Verlängerungszeitraums zu zahlen. Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus fällig. Sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 3.2 Soweit der Kunde den Hoster ermächtigt, fällige Entgelte von einem vom Kunden benann ten Kon to einzuziehen, ist der Kunde verpfli chtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Eine erteilte Ein ziehungsermächtigung erstreckt sich im Zweifel auf alle vom Kun den im Rahmen der Vertragsbeziehung mit geteilten Bankverbindungen und umfasst sämtli che vom Kunden innerhalb der Vertr agsbeziehungen gegen über dem Hoster geschuldeten Zahlungen. Schlägt die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung fehl oder wird diese auf Veranlassung des Kun den rückgängig gemacht, ist der Hoster berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklast schriftge bühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist der Hoster berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 pro fehl - geschlagener Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsäch lich kein bzw . ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.3 Überschreitet der Kunde einen vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. eine Traffic- Pauschale), ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Nimmt der Kunde einen ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder  nur teilweise in Anspruch, so ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht. 3.4 Ein nicht nutzungsabhängiger Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die der Hoster nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gate- ways anderer Betreiber), eintreten. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (insbeson- dere auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über einen Zeitraum von maximal einem Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kün- digung berechtigt. 3.5 Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festge- stellten Forderungen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB. Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. 3.6 Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Ser ver - Housing ist, ist der Hoster bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Rahmen einer Billigkeitsabwägung gem. § 315 BGB berech tigt, den Server vorüber gehend vom Netz zu trennen und zu sperren. Dies gilt auch, wenn der Kunde als Subprovider/Reseller auftritt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeina nderfol - gende Abrechnungs zeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Ent - richtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindes - tens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug gerät. Im Falle einer durch der Hoster vertragsgemäß durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde gegen über dem Hoster hinsichtlich der vereinbarten Pauschalgebühren weiterhin leistungs - pflichti g. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im Übrigen vorbehalten. 3.7 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatli- chen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung oder für einen länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der min- destens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug, so ist der Hoster berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird die für die gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung sofort insgesamt zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann der Hoster das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall wird die für die gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung sofort insgesamt zur Zahlung fällig. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. 3.8 Sofern für den Kunden die Einstellung „Prepaid“ hinterlegt wurde (Standardvereinbarung), muss er zur Verlänge rung eines Vertrages für ausreichende Deckung (Guthaben ) sorgen. Sollte das Konto des Kunden für einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung nicht über ausreichend De ckung verfügen, wird der Hoster den Vertrag nicht abschließen oder verlängern. In diesem Fall werden die betroffenen Einstellungen und vom K unden hin - terlegten Daten auf den Servern des Hosters nach einer Wartezeit von zwei Wochen gelöscht. Der Kunde wird über die Löschung per E - Mail informiert. § 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung 4.1 Die Internet-Webserver des Hosters erreichen im Jahresmittel eine Erreichbarkeit und Ver- fügbarkeit von 99,0 % bezogen auf 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Hosters liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung), die regelmäßig maximal 2 % der Jahres-Gesamtlaufzeit ausmachen, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Be- triebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich, zuvor angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden dem Kunden per Email oder von dem Kunden selbst aktiv durch ein Opt-in zugelassenen Medien wie der Signal-App oder der Telegram-App bekanntgegeben. Soweit der Hoster eine Homepage eingerichtet hat, auf die Mitteilungen an Kunden bekannt gegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen. Der Hoster wird die Einrichtung einer solchen Homepage dem Kunden per Email mitteilen. 4.2 Der Hoster wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, dem Hoster diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung). Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verant- wortungsbereich des Hosters liegen und erbringt der Hoster diese Leistung auch nach schriftlicher Rüge des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem der Hoster diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt. 4.3 Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und - einschränkungen erfolgt wie in Ziffer 1 dieses Paragraphen beschrieben. § 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Missbräuchliche Nutzung 5.1 Der Kunde verpflichtet sich keine Daten, Inhalte bzw. Informationen im Internet zu veröffentlichen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, insbesondere keine Phishing-Websites oder sonstige schädliche Programme und Inhalte (Viren, Trojaner etc.); eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder mehr als 30 E- Mails pro Minute zu versenden; anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten, insbesondere Zugangs- kennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen, sowie ausreichende, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und andere schädliche Programme (einschließlich deren Verbreitung) zu ergreifen; der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, für alle Dienste und Zugänge sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich bei einem einzigen Dienst oder Zugang bei DDD verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. sicherzustellen, dass die vom Kunden auf einem Server des Hosters eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch des Hosters stören könnten; dem Hoster erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Stö- rungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste des Hosters ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Pflichten nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze) und dies zu dokumentieren, sowie die Erfüllung aller anwendbarer gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. 5.2 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses und der Durch- führung des Vertrages angegebenen und/oder übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Bei Änderungen ist der Kunde verpflichtet, den Hoster unverzüglich zu informieren. 5.3 Soweit Serverleistungen Vertragsgegenstand sind, obliegt es dem Kunden, vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln. Die Administration des Servers ist Aufgabe des Kunden. 5.4 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen. Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines virtuellen / dedizierten Servers allein verantwortlich. 5.5 Für die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste des Hosters erforderlich ist, ist der Kunde allein verantwortlich. Auch die allgemeine Administration der vom Hoster zur Verfügung gestellten Dienste und Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden. 5.6 Soweit Z ugangskennungen, - passwörter und/oder persönliche Kennwörter aufgrund vor - sätzlichen oder fahr lässigen Verhaltens des Kunden Dritten zur Kenntnis gelangen, trägt der Kunde das Risiko der missbräuchli chen Verwendung. Der Kunde hat den Hoster unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass dessen Zugangskennungen und – passwörter oder persönliche Kennwörter unbefug ten Dritten bekannt sind. Zudem ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangspasswörter bzw. persönlichen Kennwörter unverzüglich zu ändern, wenn Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Per sönliche Kennwörter sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen ( mindestens alle 3 Monate ) zu ändern. Die Kennwör ter sind vom Kunden so zu wählen, da ss eine ausreichende Sicherheitsstufe gewährleistet ist (min destens 8 Zeichen, Verwendung von Groß - und Kleinschreibung und von Sonderzei chen, keine aus dem per sönlichen Umfeld des Kunden stammende Informationen, wie Ge - burtsdatum, Name der Kinder etc., vornehm liche Verwendung von Buchstabenkombinatio - nen, keine Wörter einer Sprache). Bei einem dreimal hinterein ander falsch eingegebe nen persönlichen Kennwort oder dem begründeten Verdacht der missbräuchlichen Nut zung ist der Hoster berechtigt, den bet reffenden Zugang vorübergehend, regelmäßig bis zum Folgetag, zu sperren. Bei Webinterfaces erfolgt die Passwortänderung durch den Hoster in einem von ihm gewählten Zeitrahmen. 5.7 Der Kunde ist zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten, w elche nicht auf den Servern abgelegt werden, verpflich tet (mindestens ein mal an jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand in irgendeiner Wei se verändert wurde, sowie vor jeder In stallation von Hard - oder Software). Schäden auf grund eines vom Hoster zu vertretender Da - tenverlustes werden nur ersetzt, soweit die se auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wären. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von DDD notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenb estände nochmals unentgeltlich auf den Server der DDD übertragen. Die Datensicherung kann gegen Aufpreis vom Hoster für den Kunden übernommen werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden gesondert angeboten und vereinbart. 5.8 Werden dem Hoster ko nkrete Hinweise bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten gem. Ziffer 5 (1) vorliegt, so ist der Hoster berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise einzu - stellen, bis der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist. Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Ser ver - Housing ist, ist der Hoster berechtigt, den Server, bis zur Beseitigung des Verstoßes gegen die Pflichten der Ziffer 5 (1) bzw. der Ausräumung des Verdachts vorüber - gehend vom N etz zu trennen. Der Hoster wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auf fordern, den Verstoß zu beseitigen, insbesondere vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu löschen, bzw. darzule gen und ggf. zu beweisen, dass ein Vers toß gegen Ziffer 5 (1) nicht vorliegt. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internetseite aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung gegenüber dem Hoster erfolgt. Der Hoster wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht des Verstoßes ge gen Ziffer 5 (1) entkräftet ist und die etwai ge behördliche oder gerichtliche Anordnung aufgehoben wurde. 5.9 Bei einem erheblichen Pflichtverstoß gegen Ziffer 5 (1) ist der Hoster auch berechtigt, das Ver tragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu k ündigen. Darüber hinaus ist der Hoster berechtigt, bei besonders schwerwiegenden Verstößen ge gen das Verbot des Veröffentlichens von beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtswidrigen In halten die Internetseite des Kunden zu löschen oder dauerhaft zu sperren und/oder die Domain an die jeweili ge Vergabestelle zurückzugeben. Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers und/oder Ser ver - Housing ist, behält sich der Hoster zudem im vorgenannten Fall das Recht vor, den Server dauer haft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird der Hoster den Kunden auf des sen Ver stoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollt e der Hoster eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, wird die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchgeführt und der Kunden unverzüglich davon unterrichten. Die endgültige Löschung der Internetseite ode r die Rückgabe der Domain an die Vergabestelle erfolgt erst, wenn kein milderes geeignetes Mittel, um den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, erkennbar ist. 5.10 Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. den Ziffern 5 (1) bis 5 (8) zu vertreten hat, ist er zum Ersatz des dem Hoster aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens sowie den diesbezüglichen Aufwen dungen für deren Beseitigung verpflichtet. Der Kunde stellt den Hoster von allen Ansprüchen Drit ter (einschließlich Gerichts - und Anwaltskosten f ür die Ver - teidigung gegen die Ansprüche) frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. § 6 Datenschutz 6.1 Der Hoster weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Da ten des Kunden (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden, soweit dies für die Erbrin gung der vertraglichen Leistung und deren Abrechnung erforderlich ist. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte, insbesondere die Vergabestellen über - mittelt und im üblichen U mfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois - Daten banken). Der Hoster wird dabei die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, vor allem des Bundesdatenschut zgesetzes und des Telemediengesetzes beachten. Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, gilt in diesem Fall die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, welche über unser Kontaktformular angefordert werden kann. Wird der Kunde als Reseller tätig, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von Daten der End kunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben er folgt. 6.2 Der Kunde kann jederzeit Auskunft bezüglich der von ihm beim Hoster gespeicherten Da ten so wie im Falle der Unrichtigkeit deren Korrektur verlangen. 6.3 Es ist dem Kunden bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können. § 7 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung 7.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Ver - tragsverhältnis zu gänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim z u halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Die Informationen sind vertraulich, wenn sie als solche gekennzeichnet wurden oder diese aus den sonstigen Umst änden als Geschäfts - oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind Ins - besondere der Bereich der Vertrags durchführung und - abwicklung inkl. der dabei dem je - weiligen Vertragspartner offenbarten, technischen Aspek te sowie alle sonstigen der Öffent - lichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln . 7.2 Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Vereinbarung bestehen nicht für Informationen welche bereits nachweislich öffentlich zugänglich sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts - oder vertra gswidrige Handlung des Informationsempfängers zurück zuführen ist, öffentlich zugänglich werden, welche nachweislich vor Erhalt durch eine Partei schon rechtmäßig und ohne Verpflich tung zur Ge heimhaltung im Besitz der anderen Partei waren oder ihr bekann t waren, oder welche einer Partei nachweislich durch Dritte rechtmäßig ohne Verpflichtung zur Ge - heimhaltung of fengelegt wurden, oder welche nachweislich durch eine Partei ohne Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Par tei unabhängig entwickel t wurden, oder nachweislich offenkundig sind oder offenkundig werden, ohne dass dies auf eine rechts - oder ver tragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, oder welche durch schriftliche Erklärung ausdrücklich freigegeben wurden, od er welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. richterlicher Anord nung preiszuge ben sind. 7.3 Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten haben die Ver tragsparteien sicher zu stellen, dass die se, ebenfalls unbefristet, jede Weiter - gabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulichen Informationen unterlassen und dies zu dokumentieren. 7.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung impliziert, dass die Vertragsparteien sorgsam mit den vertraulich en Infor mationen umzugehen haben und diese ebenso schützen, wie sie es bei eigenen vertraulichen Informationen handhaben. 7.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hin aus für einen Zeit raum von 3 Jahren ab Vertr agsende fort. § 8 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche 8.1 Die Haftung des Hosters für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. 8.2 Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Der Hoster haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hoster nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundh eit. Der Hoster haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 12.500, – EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die H aftung für Verzug und vom Hoster zu vertretender Unmöglichkeit wird zudem auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses ty - pischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet der Hoster n ur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden. 8.3 Der Hoster haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werde n und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich wel cher Art (Fehler der Netz werkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Stan dard - Softwareanwendungen (z.B. MS - Word, Betriebs - System: Linux etc.) gilt dies auch für vom Hoster zum Einsatz gebra chte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Li zenzierung, verantwortlich. 8.4 Beruht die Haftung des Hosters auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde und ist dessen Haftung gesetzlich (z.B. aufgrund des TKG oder dem TMG) begrenzt, so ist die Haftung des Hosters gegenüber dem Kunden im gleichen Umfang einge schränkt wie der Dritte dem Hoster gegenüber haftet, es sei denn, der Hoster, ihren gesetzli chen Ver tretern oder Erfül lungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Ver letzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor zuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. 8.5 Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vor - hersehbaren Scha den beschränkt. 8.6 Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigke it, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), übernimmt der Hoster, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich des Hosters liegen, keine Haftung. Der Hoster haftet auch nicht für Nutzungsaus fälle, die außerhalb ihre s Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere haftet der Hoster bei der Anmeldung/Regis trierung von Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche au ßerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegende Umstände. 8.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfül - lungsgehilfen des Hosters . 8.8 Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, dass dessen Internetpräsenz und sonstigen Inhalte bzw. die Internetpräsenz und sons tigen Inhalte von dessen Endkunden nicht gegen geltendes Recht versto ßen. Eine entsprechend Prüfungspflicht des Hosters besteht nicht. 8.9 Bei Schadensersatzansprüchen gegen den Hoster aus vertraglichen Nebenpflichtverletzungen, wie die kurzfristige Untersch reitung der Datengeschwindigkeit, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs beginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die der Hoster, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfül - lungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt ha ben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 8.10 Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an den Hoster gezahlt hat. 8.11 Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet der Provider nu r, wenn er diese Mängel zu vertreten hat. § 9 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung 9.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr ge schlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslauf zeit gekündigt, verlängert er sich je weils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind, drei Mo nate zum Ende der Vertragslaufzeit. Soweit Domains Gegenstand des Ver - trag sverhältnisses sind, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Ver - tragslaufzeit. 9.2 Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen. Fü r den Hoster liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit ei nem Betrag, der mindestens einem zweimonatli chen Entgelt entspricht, in Verzug gerät; der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als einem Monat dauernden Zeitraum mit einem Betrag, de r mindestens einem einmonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät und der Hoster dies erfolglos angemahnt hat. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Hoster liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen d es Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 9.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Sch riftform. Eine E - Mail ist hierfür nicht ausreichend. 9.4 Der Hoster ist nach einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ver pflichtet, ein für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zu - rückzubezahlen. Diese Re gelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum ge - schuldete Entgelt entsprechend. 9.5 Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausge - schlossen. 9.6 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Hoster d em Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte per Datenfernübertragung für einen Zeitraum von zwei Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Hosters bleiben unberührt. § 10 Schlussbestimmungen 10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN - Kaufrecht. 10.2 Erfüllungsort ist in allen Streitfällen der Sitz des Hosters. 10.3 Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent lich - rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Augsburg. Der Hoster kann auch am Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. 10.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 10.5 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kun den ist nur nach vor heriger schriftlicher Zustimmung des Hosters zulässig. 10.6 Sollten einzelne Bestimmungen eines a uf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Ver - trages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksam e Allgemeine Ge schäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs und Muster-Widerrufsformular Widerrufsbelehrung (1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht, über da s der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz (2) findet sich ein Muster - Widerrufsformular. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (...) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E - Mail) über Ihren Entsch luss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster - Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsr echts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich dar aus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertr ags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen die ser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (DDD ............................................) zurückzusenden oder zu übergeb en. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf ei nen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemesse nen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dien stleistungen entspricht. (2) Über das Muster - Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt: Klicken sie hier um zum Muster - Widerrufsformular zu kommen. Muster-Widerrufsformular Muster - Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular  aus und senden Sie es zurück.) — An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E - Mail - Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]: — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum ( *) Unzutreffendes streichen Hiermit bestätige ich den Erhalt der oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung. __________ _____________________ Datum Unterschrift