Allgemeine Geschäftsbedingungen der DDD Engineers GmbH
- Geschäftsbereich Ingenieurdienstleistungen
- Präambel
- § 1 Auftrag und Annahme
- § 2 Lieferfristen
- § 3 Lieferumfang
- § 4 Annullierungskosten
- § 5 Verpackung und Versand
- § 6 Abnahme und Gefahrenübergang
- § 7 Preisänderungen
- § 8 Gewährleistung
- § 9 Eigentumsvorbehalt
- § 10 Urheberrecht
- § 11 Haftung und Schadenersatz
- § 12 Zahlungsbedingungen
- § 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- § 14 Sonstiges
- Geschäftsbereich Server, Web-/S3-Hosting, Ipv4-Adressen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Pflichten des Hosters, Leistungs- und Preisänderungen
- § 3 Preise und Verzug
- § 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
- § 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Missbräuchliche Nutzung
- § 6 Datenschutz
- § 7 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung
- § 8 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche
- § 9 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
- § 10 Schlussbestimmungen
- Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs und Muster-Widerrufsformular
Geschäftsbereich Ingenieurdienstleistungen
Präambel
Unsere Lieferungen, worunter sämtliche Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden werden, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese gelten auch nicht als anerkannt, wenn ihnen nach Eingang bei uns nicht erneut widersprochen wird.
§ 1 Auftrag und Annahme
1.1
Der Besteller ist zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Sämtliche Aufträge, sowie sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2
Bei Ware, die nicht vorrätig ist, sind wir berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme abzulehnen.
§ 2 Lieferfristen
2.1
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2.2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand den Firmensitz verlassen hat.
2.3
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb unseres Willens liegen, beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung westlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernissen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
2.4
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile im Gebrauch ergeben.
2.5
Geraten wir in Verzug, kann der Besteller eine angemessenen Nachfrist setzen und nach deren Ablauf insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Erfüllung für ihn kein Interesse hat. Entsprechend kann der Besteller zurücktreten, wenn uns die Lieferung ganz oder zum Teil unmöglich wird.
2.6
Der Besteller kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
§ 3 Lieferumfang
3.1
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
3.2
Konstruktions- oder Formänderungen , die auf die Verbesserung der Technik, bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
§ 4 Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eine geringeren Schadens vorbehalten.
§ 5 Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Eine Verpackung erfolgt, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise.
§ 6 Abnahme und Gefahrenübergang
6.1
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe am Ort des Lieferwerkes. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zu Annahme verhindert.
6.2
Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 4 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zu Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
6.3
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er wird den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
6.4
Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden, oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern; hierzu sind sie auch berechtigt, wenn der von uns übernommene Versand ohne unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann. Bei Lagerungen ab Werk werden als Lagerkosten monatlich mindestens 0,5% des Rechnungsbetrages berechnet, der auf die gelagerte Ware entfällt.
6.5
Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, sowie mit der Meldung der Versandbereitschaft, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr voll auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Ware auf seine Kosten.
6.6
Wird Abnahme gewünscht, sind Umfang und Bedingungen bis zum Vertragsabschluss festzulegen. Die Abnahme hat auf Kosten des Bestellers unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft im Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht recht zeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr der Besteller zu lagern. Damit gilt die Ware als angenommen.
6.7
Trotz gründlichster Warenausgangskontrolle sind herstellerseitige Fehler nicht völlig auszuschließen; des Weiteren kann die Ware trotz größter Sorgfalt auf dem Transportweg beschädigt werden oder abhanden kommen. Um die kundenseitige Reklamationsabwicklung so leicht wie möglich zu machen, haben wir, auch in Zusammenarbeit mit den Vertragsspeditionen, nachfolgende Hinweise aufgelistet, die zwingend zu beachten sind:
-
Die Sendung ist bei Anlieferung im Beisein des Spediteurs auf die Unversehrtheit erhaltener Mengen zu überprüfen.
-
Die Stückzahlen (Bund und Paletten) auf den Anlieferpapieren sind mit den tatsächlich erhaltenen Mengen abzugleichen und eventuelle Differenzen sind zu protokollieren.
-
Innerhalb eines Tages muss auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der angelieferten Ware überprüft werden.
-
Differenzen und offensichtliche Schäden (sofort erkennbare Schäden der Verpackung oder Ware) müssen sofort auf den Anlieferpapieren des Zustellers vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet werden.
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Differenzen und Reklamationen sind unverzüglich an uns zu melden.
-
Das beschädigte Material darf nicht benutzt werden.
-
Es ist zu beachten, dass die Haftungspflicht nach erfolgter Unterschrift komplett auf den Kunden übergeht.
-
Die Annahme mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" ist rechtlich unhaltbar.
-
Eine nachträgliche Reklamation kann von unserer Seite aus nicht akzeptiert werden.
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Bei Nichteinhaltung der oben angeführten Punkte kann keine Schadensabwicklung erfolgen.
§ 7 Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder der Marktmässigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Anlieferung nicht nur unerheblich übersteig. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentliche Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäss der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
§ 8 Gewährleistung
8.1
Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung von Mängeln an den Liefergegenständen:
-
Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übergabe des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen (Fehlschlagen der Nachbesserung) oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
-
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.2
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8.3
Bei vereinbarer Abnahme gem. §6 Abs. 6. ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die bei der vereinbarten Art und Abnahme hätte festgestellt werden können.
8.4
Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen, in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismässig großer Schäden des Bestellers haben wir den gerügten Mangel sofort festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen sofort an uns zurückzusenden. Kommt der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nach, oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Eingriffe an der beanstandeten Ware vor, verliert er etwaige Gewährleistungsansprüche.
8.5
Die Kosten der Untersuchung aufgrund einer Mängelrüge gehen zu Lasten des Bestellers, sofern ein Mangel nicht nachweisbar ist.
8.6
Werkstoffempfehlungen, Auskünfte und Ratschläge jeder Art werden unter Beachtung der uns erteilten Informationen nach bestem Wissen, unter Ausschluss jeder Haftung, erteilt, wenn nicht unseren gesetzlichen Vertretern, unserer Geschäftsleitung oder unseren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund, aus der Geschäftsbeziehung zustehen, vor. Dies gilt auch, wenn die Zahlung auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wird.
9.2
Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
9.3
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der gelieferten Gegenstände durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
-
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände in ordentlichem Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt als Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises ( einschließlich MwSt.) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; hiernach verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritter) die Abtretung mitteilt.
-
die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Die hierdurch entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziffer 1).
-
Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erweben wir das Miteigentum an der Asche im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum unentgeltlich für uns.
9.4
Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung zu stellen die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
9.5
Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicherheitsrechte in der Höhe freizugeben, als sie den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigen.
§ 10 Urheberrecht
Dem Besteller überlassene Unterlagen und Zeichnungen, sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung der Teile darf der Besteller nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustimmung weder Dritter zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen machen.
§ 11 Haftung und Schadenersatz
11.1
Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen. Unabhängig von dem Rechtsgrund der Ansprüche richtet sich unsere Haftung ausschließlich nach den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
11.2
Werden wir von einem Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, deren Ursachen im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von diesen Ansprüchen freizustellen.
11.3
Der Besteller trägt insbesondere im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, der Auswahl des Werkstoffes und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns übergebenden technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung der beigestellten Fertigungseinrichtungen. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden und diese die Billigung des Bestellers finden. Bei vom Besteller erteilten Freigaben, wird diesem die volle Verantwortung übertragen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche können nicht an den Lieferanten weitergegeben werden. Ferner steht der Besteller dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden.
§ 12 Zahlungsbedingungen
12.1
Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
12.2
Verzugszinsen berechnen wir entsprechend BGB §288 mit dem aktuell gültigem Basiszinssatz der Bundesbank, sofern wir keinen höheren Zinssatz nachweisen.
12.3
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort für Zahlungen ist Augsburg.
13.2
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Landgericht Augsburg zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
§ 14 Sonstiges
14.1
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
14.2
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Wirkung der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag unvollständig ist.
14.3
Im Zweifel gilt die deutsche Fassung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Geschäftsbereich Server, Web-/S3-Hosting, Ipv4-Adressen
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die DDD Engineers
GmbH, Ligusterweg 6, 86453 Dasing, (nachfolgend „Hoster“ genannt) mit ihren Kunden
schließt.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen
nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2
Die vertraglichen Leistungspflichten des Hosters ergeben sich vollumfänglich aus diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingun-
gen des Kunden gelten ausschließlich dann, wenn sich der Hoster mit deren Geltung aus-
drücklich einverstanden erklärt. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis
mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
1.3
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einzelne zusätzliche
Produkte und Dienstleistungen zusätzlich spezielle Bedingungen, die unter .............
abrufbar sind. Soweit für den Hoster die Geschäftsbedingungen Dritter Vertragsgegenstand
werden, ist der Kunde - soweit er Sub-Provider/Reseller ist - seinerseits verpflichtet, diese
Geschäftsbedingungen in die Verträge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“)
wirksam einzubeziehen.
1.4
Der Kunde ersetzt dem Hoster alle Schäden und stellt den Hoster auf erstes Anfordern von
allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die daraus entstehen, dass
- der Kunde es vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, die Geschäftsbedingungen des jeweilig
betroffenen Dritten zum Bestandteil des Vertrages mit seinen Endkunden zu machen; - der Kunde oder dessen Endkunde vorsätzlich oder fahrlässig nicht den in den Ge-
schäftsbedingungen des jeweilig betroffenen Dritten geregelten Verpflichtungen
nachkommen oder für die Domainregistrierung erforderliche Anforderungen vorsätzlich
oder fahrlässig nicht erfüllen; - der Endkunde dem Hoster im Rahmen des vorliegenden Vertrages oder der dem Vertrag
zugrunde liegenden Domainregistrierung wegen eines vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verhaltens des Kunden in Anspruch nimmt.
§ 2 Pflichten des Hosters, Leistungs- und Preisänderungen
2.1
Der Hoster erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertrags-
schlusses aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für
die Nutzung des Internets. Eine Erweiterung der Leistungen aufgrund der technischen Ent-
wicklung des Internets nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2.2
Der Hoster kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des
berechtigten Interesses des Kunden nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist ändern,
- soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird oder
- soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der
vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht
berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische,
rechtliche oder regulatorische Veränderungen, erforderlich ist, welche bei Abschluss des
Vertrages nicht sicher vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die
Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde oder - soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages
aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist; dies
kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert
und hierdurch beispielsweise einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden. In diesem
Fall wird der Hoster die unwirksame durch eine dem Sinne nach vergleichbare, rechtlich
wirksame AGB ersetzen.
Eine Änderung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte erfolgt ausschließlich entsprechend
des nachfolgenden Absatzes (3).
2.3
Der Hoster ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer unter
Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt
und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem
Kunden anzupassen.
2.4
Der Hoster wird die Änderungen gemäß Absatz (2) dem Kunden schriftlich per E-Mail mit-
teilen. Sofern der Kunde nicht mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des
beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen schriftlich per E-Mail
einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als
genehmigt. Der Dienstanbieter wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn
der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein
Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt. Der Hoster behält sich vor den Vertrag in diesem Fall zum nächst möglichen Zeitpunkt fristgerecht zu kündigen.
2.5
Der Hoster ist berechtigt, soweit dies zwingend erforderlich (z. B. aufgrund technischer Not-
wendigkeit) ist, die IP-Adressen zu ändern. Eine Änderung von IP-Adressen beinhaltet keine
Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Ver-
tragsverhältnis im Übrigen unberührt.
2.6
Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich. Soweit die
Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, sind die hierbei kommuni-
zierten Termine für die Anschaltung als “früheste Termine für die Anschaltung” zu verstehen,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Aus der Nichteinhaltung eines
solchen Termins kann sich grundsätzlich kein Verzug ergeben.
§ 3 Preise und Verzug
3.1
Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichende Preise vereinbart wurden,
gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Hosters.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch den Hoster Gegenstand des Vertrages
ist, wird der Hoster diese erst nach Zahlung der Anschlusskosten und der Mietkosten für die
ersten 3 Monate geschuldeten Entgelte anschalten.
Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird das vereinbarte Entgelt für den Verlänge-
rungszeitraum jeweils im Voraus fällig und ist spätestens am 1. Werktag des jeweiligen
Verlängerungszeitraums zu zahlen.
Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus fällig.
Sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
3.2
Soweit der Kunde den Hoster ermächtigt, fällige Entgelte von einem vom Kunden benannten
Konto einzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu
sorgen. Eine erteilte Einziehungsermächtigung erstreckt sich im Zweifel auf alle vom Kunden
im Rahmen der Vertragsbeziehung mitgeteilten Bankverbindungen und umfasst sämtliche
vom Kunden innerhalb der Vertragsbeziehungen gegenüber dem Hoster geschuldeten
Zahlungen.
Schlägt die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung fehl oder wird diese auf
Veranlassung des Kunden rückgängig gemacht, ist der Hoster berechtigt, die entstandenen
Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen.
Außerdem ist der Hoster berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 pro fehl-
geschlagener Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich
kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3
Überschreitet der Kunde einen vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. eine Traffic-
Pauschale), ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts
verpflichtet. Nimmt der Kunde einen ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder
nur teilweise in Anspruch, so ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.
3.4
Ein nicht nutzungsabhängiger Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen
der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die der Hoster nicht zu vertreten
hat und nicht beeinflussen kann (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gate-
ways anderer Betreiber), eintreten. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (insbeson-
dere auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über einen Zeitraum von maximal
einem Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen
Zeitraum (mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kün-
digung berechtigt.
3.5
Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festge-
stellten Forderungen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung
nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB. Entsprechendes gilt für sonstige evtl.
Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis zu.
3.6
Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers
und/oder Server-Housing ist, ist der Hoster bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im
Rahmen einer Billigkeitsabwägung gem. § 315 BGB berechtigt, den Server vorübergehend
vom Netz zu trennen und zu sperren.
Dies gilt auch, wenn der Kunde als Subprovider/Reseller auftritt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfol-
gende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Ent-
richtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen
länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindes-
tens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug gerät.
Im Falle einer durch der Hoster vertragsgemäß durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde
gegenüber dem Hoster hinsichtlich der vereinbarten Pauschalgebühren weiterhin leistungs-
pflichtig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im
Übrigen vorbehalten.
3.7
Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatli-
chen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung oder für einen
länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der min-
destens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug, so ist der Hoster berechtigt, das
Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird die für die
gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung
sofort insgesamt zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann der Hoster
das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall wird die für die
gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung
sofort insgesamt zur Zahlung fällig. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche
bleiben vorbehalten.
3.8
Sofern für den Kunden die Einstellung „Prepaid“ hinterlegt wurde (Standardvereinbarung),
muss er zur Verlängerung eines Vertrages für ausreichende Deckung (Guthaben) sorgen.
Sollte das Konto des Kunden für einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung nicht über
ausreichend Deckung verfügen, wird der Hoster den Vertrag nicht abschließen oder
verlängern. In diesem Fall werden die betroffenen Einstellungen und vom Kunden hin-
terlegten Daten auf den Servern des Hosters nach einer Wartezeit von zwei Wochen gelöscht.
Der Kunde wird über die Löschung per E-Mail informiert.
§ 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
4.1
Die Internet-Webserver des Hosters erreichen im Jahresmittel eine Erreichbarkeit und Ver-
fügbarkeit von 99,0 % bezogen auf 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Hosters liegen (z.
B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber
hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung), die regelmäßig maximal 2 %
der Jahres-Gesamtlaufzeit ausmachen, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten
gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Be-
triebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich,
zuvor angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden dem Kunden per Email oder von dem
Kunden selbst aktiv durch ein Opt-in zugelassenen Medien wie der Signal-App oder der
Telegram-App bekanntgegeben. Soweit der Hoster eine Homepage eingerichtet hat, auf die
Mitteilungen an Kunden bekannt gegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, diese
regelmäßig zu prüfen. Der Hoster wird die Einrichtung einer solchen Homepage dem Kunden
per Email mitteilen.
4.2
Der Hoster wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für
den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, dem Hoster diese unverzüglich
schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung).
Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verant-
wortungsbereich des Hosters liegen und erbringt der Hoster diese Leistung auch nach
schriftlicher Rüge des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde
berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem
der Hoster diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen
unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte.
Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
4.3
Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und -
einschränkungen erfolgt wie in Ziffer 1 dieses Paragraphen beschrieben.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Missbräuchliche Nutzung
5.1
Der Kunde verpflichtet sich
- keine Daten, Inhalte bzw. Informationen im Internet zu veröffentlichen, durch die gegen
gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder gegen die guten Sitten verstoßen wird,
insbesondere keine Phishing-Websites oder sonstige schädliche Programme und Inhalte
(Viren, Trojaner etc.); - eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung
von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des
jeweiligen Empfängers E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder mehr als 30 E-
Mails pro Minute zu versenden; - anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten, insbesondere Zugangs-
kennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte
Dritte zu schützen, sowie ausreichende, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende
Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und andere schädliche Programme
(einschließlich deren Verbreitung) zu ergreifen; der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte
Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, für alle Dienste und Zugänge
sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich bei einem einzigen
Dienst oder Zugang bei DDD verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und
sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche
Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder
bestellen, soweit er dies zu vertreten hat. - sicherzustellen, dass die vom Kunden auf einem Server des Hosters eingesetzten Skripte
und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch des
Hosters stören könnten; - dem Hoster erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Stö-
rungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder
Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und
beschleunigen; - alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste des Hosters ermöglicht, in
geeigneter Weise auf die Einhaltung der Pflichten nach den vorliegenden
Nutzungsbedingungen hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze) und
dies zu dokumentieren, sowie - die Erfüllung aller anwendbarer gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicherzustellen.
5.2
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses und der Durch-
führung des Vertrages angegebenen und/oder übermittelten Daten richtig und vollständig
sind. Bei Änderungen ist der Kunde verpflichtet, den Hoster unverzüglich zu informieren.
5.3
Soweit Serverleistungen Vertragsgegenstand sind, obliegt es dem Kunden, vollständige und
zutreffende Datensätze zu übermitteln. Die Administration des Servers ist Aufgabe des
Kunden.
5.4
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen
(Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten
Sitten verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen.
Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines virtuellen / dedizierten
Servers allein verantwortlich.
5.5
Für die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B.
Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung
etc.), die für die Nutzung der Dienste des Hosters erforderlich ist, ist der Kunde allein
verantwortlich. Auch die allgemeine Administration der vom Hoster zur Verfügung gestellten
Dienste und Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
5.6
Soweit Zugangskennungen, -passwörter und/oder persönliche Kennwörter aufgrund vor-
sätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens des Kunden Dritten zur Kenntnis gelangen, trägt der
Kunde das Risiko der missbräuchlichen Verwendung.
Der Kunde hat den Hoster unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt,
dass dessen Zugangskennungen und –passwörter oder persönliche Kennwörter unbefugten
Dritten bekannt sind. Zudem ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangspasswörter bzw.
persönlichen Kennwörter unverzüglich zu ändern, wenn Anlass zu der Vermutung besteht,
dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Persönliche Kennwörter sind vom
Kunden in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Monate) zu ändern. Die Kennwörter
sind vom Kunden so zu wählen, dass eine ausreichende Sicherheitsstufe gewährleistet ist
(mindestens 8 Zeichen, Verwendung von Groß- und Kleinschreibung und von Sonderzeichen,
keine aus dem persönlichen Umfeld des Kunden stammende Informationen, wie Ge-
burtsdatum, Name der Kinder etc., vornehmliche Verwendung von Buchstabenkombinatio-
nen, keine Wörter einer Sprache). Bei einem dreimal hintereinander falsch eingegebenen
persönlichen Kennwort oder dem begründeten Verdacht der missbräuchlichen Nutzung ist
der Hoster berechtigt, den betreffenden Zugang vorübergehend, regelmäßig bis zum
Folgetag, zu sperren.
Bei Webinterfaces erfolgt die Passwortänderung durch den Hoster in einem von ihm
gewählten Zeitrahmen.
5.7
Der Kunde ist zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten, welche
nicht auf den Servern abgelegt werden, verpflichtet (mindestens einmal an jedem Arbeitstag,
an dem der Datenbestand in irgendeiner Weise verändert wurde, sowie vor jeder Installation
von Hard- oder Software). Schäden aufgrund eines vom Hoster zu vertretender Da-
tenverlustes werden nur ersetzt, soweit diese auch bei einer ordnungsgemäßen
Datensicherung durch den Kunden entstanden wären. Ist eine Wiederherstellung der Daten
auf den Systemen von DDD notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände
nochmals unentgeltlich auf den Server der DDD übertragen.
Die Datensicherung kann gegen Aufpreis vom Hoster für den Kunden übernommen werden.
Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden gesondert angeboten und vereinbart.
5.8
Werden dem Hoster konkrete Hinweise bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten gem.
Ziffer 5 (1) vorliegt, so ist der Hoster berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise einzu-
stellen, bis der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist.
Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers
und/oder Server-Housing ist, ist der Hoster berechtigt, den Server, bis zur Beseitigung des
Verstoßes gegen die Pflichten der Ziffer 5 (1) bzw. der Ausräumung des Verdachts vorüber-
gehend vom Netz zu trennen.
Der Hoster wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn
auffordern, den Verstoß zu beseitigen, insbesondere vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu
löschen, bzw. darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein Verstoß gegen Ziffer 5 (1) nicht
vorliegt. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internetseite aufgrund behördlicher
oder gerichtlicher Anordnung gegenüber dem Hoster erfolgt. Der Hoster wird die Sperrung
aufheben, sobald der Verdacht des Verstoßes gegen Ziffer 5 (1) entkräftet ist und die etwaige
behördliche oder gerichtliche Anordnung aufgehoben wurde.
5.9
Bei einem erheblichen Pflichtverstoß gegen Ziffer 5 (1) ist der Hoster auch berechtigt, das
Vertragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen.
Darüber hinaus ist der Hoster berechtigt, bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen
das Verbot des Veröffentlichens von beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger
Weise rechtswidrigen Inhalten die Internetseite des Kunden zu löschen oder dauerhaft zu
sperren und/oder die Domain an die jeweilige Vergabestelle zurückzugeben.
Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers
und/oder Server-Housing ist, behält sich der Hoster zudem im vorgenannten Fall das Recht
vor, den Server dauerhaft vom Netz zu trennen.
Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird der Hoster den Kunden auf dessen
Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren
Beseitigung setzen. Sollte der Hoster eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der
Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, wird die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung
durchgeführt und der Kunden unverzüglich davon unterrichten. Die endgültige Löschung der
Internetseite oder die Rückgabe der Domain an die Vergabestelle erfolgt erst, wenn kein
milderes geeignetes Mittel, um den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, erkennbar ist.
5.10
Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. den Ziffern 5 (1) bis 5 (8) zu vertreten hat, ist er
zum Ersatz des dem Hoster aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens sowie den
diesbezüglichen Aufwendungen für deren Beseitigung verpflichtet. Der Kunde stellt den
Hoster von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten für die Ver-
teidigung gegen die Ansprüche) frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung
beruhen.
§ 6 Datenschutz
6.1
Der Hoster weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene
Daten des Kunden (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden, soweit dies für die Erbringung
der vertraglichen Leistung und deren Abrechnung erforderlich ist. Zum Zwecke der
Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte, insbesondere die Vergabestellen über-
mittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht
werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken).
Der Hoster wird dabei die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, vor allem des
Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes beachten. Wenn wir für Sie
personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, gilt in diesem Fall die Vereinbarung zur
Auftragsdatenverarbeitung, welche über unser Kontaktformular angefordert werden kann.
Wird der Kunde als Reseller tätig, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Übermittlung
von Daten der Endkunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.
6.2
Der Kunde kann jederzeit Auskunft bezüglich der von ihm beim Hoster gespeicherten Daten
sowie im Falle der Unrichtigkeit deren Korrektur verlangen.
6.3
Es ist dem Kunden bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht
sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können.
§ 7 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung
7.1
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Ver-
tragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten und -
soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch
weiterzugeben oder sonst zu verwerten.
Die Informationen sind vertraulich, wenn sie als solche gekennzeichnet wurden oder diese
aus den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind Ins-
besondere der Bereich der Vertragsdurchführung und -abwicklung inkl. der dabei dem je-
weiligen Vertragspartner offenbarten, technischen Aspekte sowie alle sonstigen der Öffent-
lichkeit nicht zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
7.2
Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Vereinbarung bestehen nicht für Informationen
- welche bereits nachweislich öffentlich zugänglich sind oder später, ohne dass dies auf eine
rechts- oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist,
öffentlich zugänglich werden, - welche nachweislich vor Erhalt durch eine Partei schon rechtmäßig und ohne Verpflichtung
zur Geheimhaltung im Besitz der anderen Partei waren oder ihr bekannt waren, oder - welche einer Partei nachweislich durch Dritte rechtmäßig ohne Verpflichtung zur Ge-
heimhaltung offengelegt wurden, oder - welche nachweislich durch eine Partei ohne Zugang zu vertraulichen Informationen der
anderen Partei unabhängig entwickelt wurden, oder - nachweislich offenkundig sind oder offenkundig werden, ohne dass dies auf eine rechts-
oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, oder - welche durch schriftliche Erklärung ausdrücklich freigegeben wurden, oder
- welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. richterlicher Anordnung
preiszugeben sind.
7.3
Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten
haben die Vertragsparteien sicher zu stellen, dass diese, ebenfalls unbefristet, jede Weiter-
gabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulichen Informationen unterlassen
und dies zu dokumentieren.
7.4
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung impliziert, dass die Vertragsparteien sorgsam mit den
vertraulichen Informationen umzugehen haben und diese ebenso schützen, wie sie es bei
eigenen vertraulichen Informationen handhaben.
7.5
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus
für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Vertragsende fort.
§ 8 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche
8.1
Die Haftung des Hosters für Schäden aufgrund der Nutzung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen
des Telekommunikationsgesetzes.
8.2
Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 richtet sich die Haftung
nach den folgenden Bestimmungen. Der Hoster haftet für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hoster nur
bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Der Hoster haftet dabei nur für vorhersehbare
Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach
beschränkt auf 12.500,– EUR. Für den Verlust von Daten und/oder
Programmen haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene
Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die Haftung für Verzug und vom Hoster zu vertretender Unmöglichkeit wird zudem auf solche
Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses ty-
pischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet der Hoster
nur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen
Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.
8.3
Der Hoster haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software),
die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher
Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-
Softwareanwendungen (z.B. MS-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für vom
Hoster zum Einsatz gebrachte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm
(z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.
8.4
Beruht die Haftung des Hosters auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde
und ist dessen Haftung gesetzlich (z.B. aufgrund des TKG oder dem TMG) begrenzt, so ist
die Haftung des Hosters gegenüber dem Kunden im gleichen Umfang eingeschränkt wie der
Dritte dem Hoster gegenüber haftet, es sei denn, der Hoster, ihren gesetzlichen Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
8.5
Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vor-
hersehbaren Schaden beschränkt.
8.6
Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie
für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), übernimmt der Hoster, soweit
diese nicht im Verantwortungsbereich des Hosters liegen, keine Haftung. Der Hoster haftet
auch nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte
verschuldet wurden. Insbesondere haftet der Hoster bei der Anmeldung/Registrierung von
Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres
Verantwortungsbereiches liegende Umstände.
8.7
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfül-
lungsgehilfen des Hosters.
8.8
Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, dass dessen Internetpräsenz und
sonstigen Inhalte bzw. die Internetpräsenz und sonstigen Inhalte von dessen Endkunden
nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine entsprechend Prüfungspflicht des Hosters
besteht nicht.
8.9
Bei Schadensersatzansprüchen gegen den Hoster aus vertraglichen
Nebenpflichtverletzungen, wie die kurzfristige Unterschreitung der Datengeschwindigkeit,
beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht
bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a
Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die der Hoster, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfül-
lungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung
und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
8.10
Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde
für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des
konkreten Vertragsverhältnisses an den Hoster gezahlt hat.
8.11
Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden
waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
§ 9 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
9.1
Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von
einem Jahr geschlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit
gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen
sind, drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Soweit Domains Gegenstand des Ver-
tragsverhältnisses sind, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Ver-
tragslaufzeit.
9.2
Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund,
insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen. Für den Hoster
liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn
- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder
eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten
dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt
entspricht, in Verzug gerät; - der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung oder für einen länger als einem Monat dauernden Zeitraum mit einem Betrag,
der mindestens einem einmonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät und der Hoster
dies erfolglos angemahnt hat. - Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Hoster liegt insbesondere auch dann
vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. - wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die
Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
9.3
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail ist hierfür nicht
ausreichend.
9.4
Der Hoster ist nach einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
verpflichtet, ein für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zu-
rückzubezahlen. Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum ge-
schuldete Entgelt entsprechend.
9.5
Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausge-
schlossen.
9.6
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Hoster dem Kunden die auf dem für
den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per
Datenfernübertragung für einen Zeitraum von vier Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige
Zurückbehaltungsrechte des Hosters bleiben unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
10.2
Erfüllungsort ist in allen Streitfällen der Sitz des Hosters.
10.3
Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist,
sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Augsburg. Der Hoster
kann auch am Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.
10.4
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
10.5
Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kunden
ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hosters zulässig.
10.6
Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Ver-
trages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen
Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Folgen des Widerrufs und Muster-Widerrufsformular
Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts ein gesetzliches Widerrufsrecht,
über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz
(2) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (...) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB
ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das
Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
(DDD ............................................) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist
gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung
wie folgt: Klicken sie hier um zum Muster-Widerrufsformular zu kommen.
Muster-Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und
E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Hiermit bestätige ich den Erhalt der oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und der Widerrufsbelehrung.
__________ _____________________
Datum Unterschrift