Geschäftsbereich Server, Web-/S3-Hosting, Ipv4-Adressen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die DDD Engineers
GmbH, Ligusterweg 6, 86453 Dasing, (nachfolgend „Hoster“ genannt) mit ihren Kunden
schließt.
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen
nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2

Die vertraglichen Leistungspflichten des Hosters ergeben sich vollumfänglich aus diesen
Allge
meinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingun-
gen des Kunden gelten ausschließlich dann, wenn sich der Hoster mit deren Geltung aus
-
drücklich einverst
anden erklärt. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis
mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.

1.3

Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einzelne zusätzliche
Produkte und Dienstleistungen zusätzlich s
pezielle Bedingungen, die unter .............
abrufbar sind. Soweit für den Hoster die Geschäftsbedingungen Dritter Ver
tragsgegenstand
werden, ist der Kunde
- soweit er Sub-Provider/Reseller ist - seinerseits verpflichtet, diese
Geschäftsbedingungen in die Vert
räge mit seinen Endkunden (nachfolgend „Endkunden“)
wirksam einzube
ziehen.

1.4

Der Kunde ersetzt dem Hoster alle Schäden und stellt den Hoster auf erstes Anfordern von
allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen frei, die daraus entstehen, dass

§ 2 Pflichten des Hosters, Leistungs- und Preisänderungen

2.1

Der Hoster erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Vertrags-
schlusses aktuellen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für
die Nutzung des Internets. Eine Erweiterung der Leistungen aufgrund der technischen Ent-
wicklung des Internets nach Vertragsschluss bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

2.2

Der Hoster kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung des
berechtigten Interesses des Kunden nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist ändern,

  1. soweit der Kunde durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird oder
  2. soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrages (z.B. Art und Umfang der
    vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen) nicht
    berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen, insbesondere technische,
    rechtliche oder regulatorische Veränderungen, erforderlich ist, welche bei Abschluss des
    Vertrages nicht sicher vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die
    Ausgewogenheit des Vertrages merklich stören würde oder
  3. soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages
    aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist; dies
    kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzgebung ändert
    und hierdurch beispielsweise einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam werden. In diesem
    Fall wird der Hoster die unwirksame durch eine dem Sinne nach vergleichbare, rechtlich
    wirksame AGB ersetzen.

Eine Änderung der vom Kunden zu zahlenden Entgelte erfolgt ausschließlich entsprechend
des nachfolgenden Absatzes (3).

2.3

Der Hoster ist berechtigt, die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer unter
Beibehaltung des ursprünglichen vertraglichen Äquivalenzverhältnisses ab dem Zeitpunkt
und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung gegenüber dem
Kunden anzupassen.

2.4

Der Hoster wird die Änderungen gemäß Absatz (2) dem Kunden schriftlich per E-Mail mit-
teilen. Sofern der Kunde nicht mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des
beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen schriftlich per E-Mail
einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als
genehmigt. Der Dienstanbieter wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn
der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein
Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt. Der Hoster behält sich vor den Vertrag in diesem Fall zum nächst möglichen Zeitpunkt fristgerecht zu kündigen.

2.5

Der Hoster ist berechtigt, soweit dies zwingend erforderlich (z. B. aufgrund technischer Not-
wendigkeit) ist, die IP-Adressen zu ändern. Eine Änderung von IP-Adressen beinhaltet keine
Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Ver-
tragsverhältnis im Übrigen unberührt.

2.6

Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei schriftlicher Zusage verbindlich. Soweit die
Zurverfügungstellung von Servern Gegenstand des Vertrages ist, sind die hierbei kommuni-
zierten Termine für die Anschaltung als “früheste Termine für die Anschaltung” zu verstehen,
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Aus der Nichteinhaltung eines
solchen Termins kann sich grundsätzlich kein Verzug ergeben.

§ 3 Preise und Verzug

3.1

Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichende Preise vereinbart wurden,
gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Hosters.
Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch den Hoster Gegenstand des Vertrages
ist, wird der Hoster diese erst nach Zahlung der Anschlusskosten und der Mietkosten für die
ersten 3 Monate geschuldeten Entgelte anschalten.
Bei Verlängerung des Vertragsverhältnisses wird das vereinbarte Entgelt für den Verlänge-
rungszeitraum jeweils im Voraus fällig und ist spätestens am 1. Werktag des jeweiligen
Verlängerungszeitraums zu zahlen.
Ein vereinbartes monatliches Pauschalentgelt wird ebenfalls jeweils im Voraus fällig.
Sonstige Entgelte sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.2

Soweit der Kunde den Hoster ermächtigt, fällige Entgelte von einem vom Kunden benannten
Kon
to einzuziehen, ist der Kunde verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu
sorgen. Eine erteilte Ein
ziehungsermächtigung erstreckt sich im Zweifel auf alle vom Kunden
im Rahmen der Vertragsbeziehung mit
geteilten Bankverbindungen und umfasst sämtliche
vom Kunden innerhalb der Vertr
agsbeziehungen gegenüber dem Hoster geschuldeten
Zahlungen.

Schlägt die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung fehl oder wird diese auf

Veranlassung des Kun
den rückgängig gemacht, ist der Hoster berechtigt, die entstandenen
Kosten (z. B. Rücklast
schriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen.
Außerdem ist der Hoster berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 pro fehl
-
geschlagener Lastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsäch
lich
kein bzw
. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.3

Überschreitet der Kunde einen vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. eine Traffic-
Pauschale), ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts
verpflichtet. Nimmt der Kunde einen ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder 
nur teilweise in Anspruch, so ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

3.4

Ein nicht nutzungsabhängiger Vergütungsanspruch bleibt auch unberührt, soweit Störungen
der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die der Hoster nicht zu vertreten
hat und nicht beeinflussen kann (z. B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gate-
ways anderer Betreiber), eintreten. Der Kunde kann jedenfalls keine Ansprüche (insbeson-
dere auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung über einen Zeitraum von maximal
einem Werktag erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen
Zeitraum (mindestens 8 aufeinanderfolgende Tage) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kün-
digung berechtigt.

3.5

Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festge-
stellten Forderungen aufrechnen. Ausgenommen davon sind Ansprüche auf Rückabwicklung
nach Widerruf des Vertrags nach § 355 BGB. Entsprechendes gilt für sonstige evtl.
Leistungsverweigerungsrechte mit Ausnahme des Rechts aus § 320 BGB. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis zu.

3.6

Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers
und/oder Ser
ver-Housing ist, ist der Hoster bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im
Rahmen einer
Billigkeitsabwägung gem. § 315 BGB berechtigt, den Server vorübergehend
vom Netz zu trennen und zu sperren.

Dies gilt auch, wenn der Kunde als Subprovider/Reseller auftritt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeina
nderfol-
gende Abrechnungs
zeiträume (z.B. bei monatlichen Entgelten zwei Monate) mit der Ent-
richtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen

länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag,
der mindes-
tens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug gerät.

Im Falle einer durch der Hoster vertragsgemäß durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde

gegen
über dem Hoster hinsichtlich der vereinbarten Pauschalgebühren weiterhin leistungs-
pflichti
g. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im
Übrigen vorbehalten.

3.7

Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (z.B. bei monatli-
chen Entgelten zwei Monate) mit der Entrichtung der geschuldeten Vergütung oder für einen
länger als zwei Abrechnungszeiträume dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der min-
destens zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug, so ist der Hoster berechtigt, das
Vertragsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird die für die
gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung
sofort insgesamt zur Zahlung fällig.
Kommt der Kunde mit der Zahlung einer monatlichen Vergütung in Verzug, kann der Hoster
das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall wird die für die
gesamte Laufzeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages vereinbarte Vergütung
sofort insgesamt zur Zahlung fällig. Weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche
bleiben vorbehalten.

3.8

Sofern für den Kunden die Einstellung „Prepaid“ hinterlegt wurde (Standardvereinbarung),
muss er zur Verlänge
rung eines Vertrages für ausreichende Deckung (Guthaben) sorgen.
Sollte das Konto des Kunden für einen Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung nicht über

ausreichend De
ckung verfügen, wird der Hoster den Vertrag nicht abschließen oder
verlängern. In diesem Fall werden die betroffenen Einstellungen und vom K
unden hin-
terlegten Daten auf den Servern des Hosters nach einer Wartezeit von zwei Wochen gelöscht.

Der Kunde wird über die Löschung per E
-Mail informiert.

§ 4 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung

4.1

Die Internet-Webserver des Hosters erreichen im Jahresmittel eine Erreichbarkeit und Ver-
fügbarkeit von 99,0 % bezogen auf 24 Stunden täglich und an 7 Tagen in der Woche. Hiervon
ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen
Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Hosters liegen (z.
B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber
hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung), die regelmäßig maximal 2 %
der Jahres-Gesamtlaufzeit ausmachen, keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten
gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Be-
triebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich,
zuvor angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden dem Kunden per Email oder von dem
Kunden selbst aktiv durch ein Opt-in zugelassenen Medien wie der Signal-App oder der
Telegram-App bekanntgegeben. Soweit der Hoster eine Homepage eingerichtet hat, auf die
Mitteilungen an Kunden bekannt gegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, diese
regelmäßig zu prüfen. Der Hoster wird die Einrichtung einer solchen Homepage dem Kunden
per Email mitteilen.

4.2

Der Hoster wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen Einrichtungen) im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für
den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, dem Hoster diese unverzüglich
schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung).
Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verant-
wortungsbereich des Hosters liegen und erbringt der Hoster diese Leistung auch nach
schriftlicher Rüge des Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde
berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem
der Hoster diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen
unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte.
Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

4.3

Die Information des Kunden über Störungen, einschließlich Betriebsunterbrechungen und -
einschränkungen erfolgt wie in Ziffer 1 dieses Paragraphen beschrieben.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden / Missbräuchliche Nutzung

5.1

Der Kunde verpflichtet sich

  1. keine Daten, Inhalte bzw. Informationen im Internet zu veröffentlichen, durch die gegen
    gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder gegen die guten Sitten verstoßen wird,
    insbesondere keine Phishing-Websites oder sonstige schädliche Programme und Inhalte
    (Viren, Trojaner etc.);
  2. eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung
    von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des
    jeweiligen Empfängers E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder mehr als 30 E-
    Mails pro Minute zu versenden;
  3. anerkannte Grundsätze der Datensicherheit zu beachten, insbesondere Zugangs-
    kennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte
    Dritte zu schützen, sowie ausreichende, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende
    Schutzmaßnahmen gegen Computerviren und andere schädliche Programme
    (einschließlich deren Verbreitung) zu ergreifen; der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte
    Passwörter unverzüglich zu ändern. Er ist verantwortlich, für alle Dienste und Zugänge
    sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden, die er ausschließlich bei einem einzigen
    Dienst oder Zugang bei DDD verwendet. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und
    sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche
    Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder
    bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
  4. sicherzustellen, dass die vom Kunden auf einem Server des Hosters eingesetzten Skripte
    und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Leistungserbringung durch des
    Hosters stören könnten;
  5. dem Hoster erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Stö-
    rungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder
    Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und
    beschleunigen;
  6. alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste des Hosters ermöglicht, in
    geeigneter Weise auf die Einhaltung der Pflichten nach den vorliegenden
    Nutzungsbedingungen hinzuweisen (vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze) und
    dies zu dokumentieren, sowie
  7. die Erfüllung aller anwendbarer gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
    sicherzustellen.

5.2

Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses und der Durch-
führung des Vertrages angegebenen und/oder übermittelten Daten richtig und vollständig
sind. Bei Änderungen ist der Kunde verpflichtet, den Hoster unverzüglich zu informieren.

5.3

Soweit Serverleistungen Vertragsgegenstand sind, obliegt es dem Kunden, vollständige und
zutreffende Datensätze zu übermitteln. Die Administration des Servers ist Aufgabe des
Kunden.

5.4

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen
(Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten
Sitten verstoßen bzw. Rechte Dritter verletzen.
Bei Serverleistungen ist der Kunde für Inhalte/Informationen seines virtuellen / dedizierten
Servers allein verantwortlich.

5.5

Für die Bereitstellung der notwendigen funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B.
Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikationsverbindung
etc.), die für die Nutzung der Dienste des Hosters erforderlich ist, ist der Kunde allein
verantwortlich. Auch die allgemeine Administration der vom Hoster zur Verfügung gestellten
Dienste und Leistungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

5.6

Soweit Zugangskennungen, -passwörter und/oder persönliche Kennwörter aufgrund vor-
sätzlichen oder fahr
lässigen Verhaltens des Kunden Dritten zur Kenntnis gelangen, trägt der
Kunde das Risiko der missbräuchli
chen Verwendung.
Der Kunde hat den Hoster unverzüglich
zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt,
dass dessen Zugangskennungen und
passwörter oder persönliche Kennwörter unbefugten
Dritten bekannt sind. Zudem ist der Kunde verpflichtet, diese Zugangspasswörter bzw.

persönlichen Kennwörter unverzüglich
zu ändern, wenn Anlass zu der Vermutung besteht,
dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte. Per
sönliche Kennwörter sind vom
Kunden in regelmäßigen Abständen (
mindestens alle 3 Monate) zu ändern. Die Kennwörter
sind vom Kunden so zu wählen, da
ss eine ausreichende Sicherheitsstufe gewährleistet ist
(min
destens 8 Zeichen, Verwendung von Groß- und Kleinschreibung und von Sonderzeichen,
keine aus dem per
sönlichen Umfeld des Kunden stammende Informationen, wie Ge-
burtsdatum, Name der Kinder etc.,
vornehmliche Verwendung von Buchstabenkombinatio-
nen, keine Wörter einer Sprache). Bei einem dreimal hinterein
ander falsch eingegebenen
persönlichen Kennwort oder dem begründeten Verdacht der missbräuchlichen Nut
zung ist
der Hoster berechtigt, den bet
reffenden Zugang vorübergehend, regelmäßig bis zum
Folgetag, zu sperren.

Bei Webinterfaces erfolgt die Passwortänderung durch den Hoster in einem von ihm

gewählten Zeitrahmen.

5.7

Der Kunde ist zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherungskopien seiner Daten, welche
nicht auf den Servern abgelegt werden, verpflich
tet (mindestens einmal an jedem Arbeitstag,
an dem der Datenbestand in irgendeiner Wei
se verändert wurde, sowie vor jeder Installation
von Hard
- oder Software). Schäden aufgrund eines vom Hoster zu vertretender Da-
tenverlustes werden nur ersetzt, soweit die
se auch bei einer ordnungsgemäßen
Datensicherung durch den Kunden entstanden wären.
Ist eine Wiederherstellung der Daten
auf den Systemen von DDD notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenb
estände
nochmals unentgeltlich auf den Server der DDD übertragen.

Die Datensicherung kann gegen Aufpreis vom Hoster für den Kunden übernommen werden.

Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Kunden gesondert angeboten und vereinbart.

5.8

Werden dem Hoster konkrete Hinweise bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten gem.
Ziffer 5 (1) vorliegt, so ist der Hoster berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise einzu-
stellen, bis der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist.

Soweit Vertragsgegenstand
die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers
und/oder Ser
ver-Housing ist, ist der Hoster berechtigt, den Server, bis zur Beseitigung des
Verstoßes gegen die Pflichten der Ziffer 5 (1) bzw. der Ausräumung des Verdachts vorüber
-
gehend vom N
etz zu trennen.
Der Hoster wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn

auf
fordern, den Verstoß zu beseitigen, insbesondere vermeintlich rechtswidrige Inhalte zu
löschen, bzw. darzule
gen und ggf. zu beweisen, dass ein Verstoß gegen Ziffer 5 (1) nicht
vorliegt. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internetseite aufgrund behördlicher

oder gerichtlicher Anordnung gegenüber dem Hoster erfolgt. Der Hoster wird die Sperrung

aufheben, sobald der Verdacht des Verstoßes ge
gen Ziffer 5 (1) entkräftet ist und die etwaige
behördliche oder gerichtliche Anordnung aufgehoben wurde.

5.9

Bei einem erheblichen Pflichtverstoß gegen Ziffer 5 (1) ist der Hoster auch berechtigt, das
Ver
tragsverhältnis entsprechend § 314 BGB fristlos zu kündigen.
Darüber hinaus ist der Hoster berechtigt, bei besonders schwerwiegenden Verstößen ge
gen
das Verbot des Veröffentlichens von beleidigenden, diskriminierenden oder in sonstiger

Weise rechtswidrigen In
halten die Internetseite des Kunden zu löschen oder dauerhaft zu
sperren und/oder die Domain an die jeweili
ge Vergabestelle zurückzugeben.
Soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines virtuellen/dedizierten Servers

und/oder Ser
ver-Housing ist, behält sich der Hoster zudem im vorgenannten Fall das Recht
vor, den Server dauer
haft vom Netz zu trennen.
Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen wird der Hoster den Kunden auf des
sen
Ver
stoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren
Beseitigung setzen. Sollt
e der Hoster eine solche Fristsetzung wegen der Schwere der
Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, wird die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung

durchgeführt und der Kunden unverzüglich davon unterrichten. Die endgültige Löschung der

Internetseite ode
r die Rückgabe der Domain an die Vergabestelle erfolgt erst, wenn kein
milderes geeignetes Mittel, um den vertragswidrigen Zustand zu beseitigen, erkennbar ist.

5.10

Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. den Ziffern 5 (1) bis 5 (8) zu vertreten hat, ist er
zum Ersatz des dem Hoster aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens sowie den

diesbezüglichen Aufwen
dungen für deren Beseitigung verpflichtet. Der Kunde stellt den
Hoster von allen Ansprüchen Drit
ter (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten für die Ver-
teidigung gegen die Ansprüche) frei, die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung

beruhen.

§ 6 Datenschutz

6.1

Der Hoster weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene
Da
ten des Kunden (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden, soweit dies für die Erbringung
der vertraglichen Leistung und deren Abrechnung erforderlich ist. Zum Zwecke der

Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte, insbesondere die Vergabestellen über
-
mittelt und im üblichen U
mfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht
werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken).
Der Hoster wird dabei die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, vor allem des

Bundesdatenschut
zgesetzes und des Telemediengesetzes beachten. Wenn wir für Sie
personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO

(Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, gilt in diesem Fall die Vereinbarung zur

Auftragsdatenverarbeitung, welche über unser Kontaktformular angefordert werden kann.

Wird der Kunde als Reseller tätig, so ist dieser dafür verantwortlich, dass die Übermittlung

von Daten der End
kunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

6.2

Der Kunde kann jederzeit Auskunft bezüglich der von ihm beim Hoster gespeicherten Daten
so
wie im Falle der Unrichtigkeit deren Korrektur verlangen.

6.3

Es ist dem Kunden bekannt, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht
sicher sind und von Dritten zur Kenntnis
genommen und verändert werden können.

§ 7 Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsverpflichtung

7.1

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Ver-
tragsverhältnis zu
gänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten und -
soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist
- weder aufzuzeichnen noch
weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

Die Informationen sind vertraulich, wenn sie als solche gekennzeichnet wurden oder diese

aus den sonstigen Umst
änden als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind Ins-
besondere der Bereich der Vertrags
durchführung und -abwicklung inkl. der dabei dem je-
weiligen Vertragspartner offenbarten, technischen Aspek
te sowie alle sonstigen der Öffent-
lichkeit nicht
zugänglichen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

7.2

Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Vereinbarung bestehen nicht für Informationen

  1. welche bereits nachweislich öffentlich zugänglich sind oder später, ohne dass dies auf eine
    rechts
    - oder vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist,
    öffentlich zugänglich werden,
  2. welche nachweislich vor Erhalt durch eine Partei schon rechtmäßig und ohne Verpflichtung
    zur Ge
    heimhaltung im Besitz der anderen Partei waren oder ihr bekannt waren, oder
  3. welche einer Partei nachweislich durch Dritte rechtmäßig ohne Verpflichtung zur Ge-
    heimhaltung of
    fengelegt wurden, oder
  4. welche nachweislich durch eine Partei ohne Zugang zu vertraulichen Informationen der
    anderen Par
    tei unabhängig entwickelt wurden, oder
  5. nachweislich offenkundig sind oder offenkundig werden, ohne dass dies auf eine rechts-
    oder
    vertragswidrige Handlung des Informationsempfängers zurückzuführen ist, oder
  6. welche durch schriftliche Erklärung ausdrücklich freigegeben wurden, oder
  7. welche aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. richterlicher Anordnung
    preiszuge
    ben sind.

7.3

Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten
haben die Ver
tragsparteien sicher zu stellen, dass diese, ebenfalls unbefristet, jede Weiter-
gabe oder sonstige unbefugte Verwendung
solcher vertraulichen Informationen unterlassen
und dies zu dokumentieren.

7.4

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung impliziert, dass die Vertragsparteien sorgsam mit den
vertraulich
en Informationen umzugehen haben und diese ebenso schützen, wie sie es bei
eigenen vertraulichen Informationen handhaben.

7.5

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus
für einen Zeit
raum von 3 Jahren ab Vertragsende fort.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche

8.1

Die Haftung des Hosters für Schäden aufgrund der Nutzung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen

des
Telekommunikationsgesetzes.

8.2

Außerhalb des Anwendungsbereichs von Abs. 1 richtet sich die Haftung
nach den folgenden Bestimmungen. Der Hoster haftet für Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hoster nur

bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen

darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundh
eit. Der Hoster haftet dabei nur für vorhersehbare
Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden

muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach

beschränkt auf 12.500,
EUR. Für den Verlust von Daten und/oder
Programmen
haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen

durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene

Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Die Haftung für Verzug und vom Hoster zu vertretender Unmöglichkeit wird zudem auf solche
Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses ty
-
pischerweise gerechnet werden muss. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet der Hoster

n
ur für unmittelbare Schäden. Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen
Verletzung sonstiger Rechtsgüter des Kunden.

8.3

Der Hoster haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte oder Programme (Software),
die im Internet verbreitet werden und für daraus etwaig entstehende Schäden gleich welcher
Art (Fehler der Netz
werkinfrastruktur, fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-
Softwareanwendungen (z.B. MS
-Word, Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für vom
Hoster zum Einsatz gebra
chte Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm
(z.B. auf dem Server) verwendete Software, einschließlich deren Li
zenzierung, verantwortlich.

8.4

Beruht die Haftung des Hosters auf einem Ereignis, das von einem Dritten verursacht wurde
und
ist dessen Haftung gesetzlich (z.B. aufgrund des TKG oder dem TMG) begrenzt, so ist
die Haftung des Hosters gegenüber dem Kunden im gleichen Umfang einge
schränkt wie der
Dritte dem Hoster gegenüber haftet, es sei denn, der Hoster, ihren gesetzli
chen Vertretern
oder Erfül
lungsgehilfen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht vor
zuwerfen oder es handelt sich um Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

8.5

Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vor-
hersehbaren Scha
den beschränkt.

8.6

Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets sowie
für die darüber übermittelten Informationen (weder für deren Vollständigke
it, Richtigkeit oder
Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind), übernimmt der Hoster, soweit

diese nicht im Verantwortungsbereich des Hosters liegen, keine Haftung. Der Hoster haftet

auch nicht für Nutzungsaus
fälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte
verschuldet wurden. Insbesondere haftet der Hoster bei der Anmeldung/Regis
trierung von
Domains im automatisierten Verfahren durch den Kunden nicht für solche au
ßerhalb ihres
Verantwortungsbereiches liegende Umstände.

8.7

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfül-
lungsgehilfen des Hosters
.

8.8

Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, dass dessen Internetpräsenz und
sonstigen Inhalte bzw. die Internetpräsenz und sons
tigen Inhalte von dessen Endkunden
nicht gegen geltendes Recht versto
ßen. Eine entsprechend Prüfungspflicht des Hosters
besteht nicht.

8.9

Bei Schadensersatzansprüchen gegen den Hoster aus vertraglichen
Nebenpflichtverletzungen, wie die kurzfristige Untersch
reitung der Datengeschwindigkeit,
beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs
beginn. Dies gilt nicht
bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634 a

Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Schäden, die
der Hoster, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfül-
lungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt ha
ben, und Ansprüche wegen unerlaubter Handlung
und nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen

Verjährungsfristen.

8.10

Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich
-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde

für den
Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des
konkreten Vertragsverhältnisses an den Hoster gezahlt hat.

8.11

Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden
waren, haftet der Provider nu
r, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

§ 9 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

9.1

Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung werden Verträge für eine Mindestlaufzeit von
einem Jahr ge
schlossen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit
gekündigt, verlängert er sich je
weils um ein weiteres Jahr.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen

sind, drei Mo
nate zum Ende der Vertragslaufzeit. Soweit Domains Gegenstand des Ver-
trag
sverhältnisses sind, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Ver-
tragslaufzeit.

9.2

Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund,
insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen. Fü
r den Hoster
liegt ein wichtiger Grund auch vor, wenn

  1. der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder
    eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monaten

    dauernden Zeitraum mit ei
    nem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt
    entspricht, in Verzug gerät;
  2. der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der
    Vergütung oder für einen länger als einem Monat dauernden Zeitraum mit einem Betrag,

    de
    r mindestens einem einmonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät und der Hoster
    dies erfolglos angemahnt hat.
  3. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Hoster liegt insbesondere auch dann
    vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen d
    es Kunden beantragt, eröffnet oder
    die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  4. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die
    Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

9.3

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail ist hierfür nicht
ausreichend.

9.4

Der Hoster ist nach einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
ver
pflichtet, ein für die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zu-
rückzubezahlen. Diese
Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum ge-
schuldete Entgelt entsprechend.

9.5

Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung des Vertrages sind ausge-
schlossen.

9.6

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Hoster dem Kunden die auf dem für
den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte per

Datenfernübertragung für einen Zeitraum von zwei Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige

Zurückbehaltungsrechte des Hosters bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

10.2

Erfüllungsort ist in allen Streitfällen der Sitz des Hosters.

10.3

Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist,
sofern der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Augsburg. Der Hoster

kann auch am Gerichtsstand des Kunden Klage erheben.

10.4

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.

10.5

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kunden
ist nur nach vor
heriger schriftlicher Zustimmung des Hosters zulässig.

10.6

Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Ver-
trages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen

Fall verpflichtet, eine unwirksam
e Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.